Ohne Vorwarnung 150 Euro Bußgeld: NRW will Maskenverweigerer sofort abkassieren
Wer in Niedersachsen bei Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr ohne Gesichtsmaske angetroffen wird, soll künftig 150 Euro zahlen. Wie eine Sprecherin des Sozialministeriums am Mittwoch in Hannover erklärte, werde eine entsprechende Neufassung des Bußgeldkatalogs in Kürze vorgelegt. Bislang mussten Maskenverweigerer dort nur mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Zur Begründung verwies die Sprecherin auf die "steigenden Infektionszahlen in der Corona-Pandemie".
Nordrhein-Westfalen dagegen will bei Verstößen gegen die "Maskenpflicht" in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen künftig sogar sofort ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängen. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) erklärte:
Inzwischen sollte jeder verstanden haben, dass in Bus und Bahn Maskenpflicht gilt. Deshalb ist ganz klar: Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen.
Wüst kündigte an, dass dieses Bußgeld dann ohne vorherige Verwarnung sofort fällig werde:
Wir wollen eine Verschärfung, so dass unmittelbar beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist.
Diese weitere Verschärfung solle mit einer Überarbeitung der NRW-Coronaschutz-Verordnung Mitte nächster Woche in Kraft treten, sagte ein Ministeriumssprecher. Sie gelte dann für alle Züge, auch für die Fernzüge innerhalb von NRW.
Bisher werden Bußgelder in NRW nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz einer entsprechenden Aufforderung weiter weigern, die Maske aufzusetzen. Diese Ermahnung soll nun wegfallen. Wüst sagte, man wolle "keine lange Diskussion mehr mit Masken-Muffeln". Der Minister bemühte das bekannte Argument, dass es um die "Solidarität mit den Schwächsten der Gesellschaft" gehe:
Die kleine Unbequemlichkeit, die Maske zu tragen, verhindert eine mögliche Katastrophe.
Probleme mit "Masken-Muffeln" gebe es in der Praxis vor allem beim Freizeitverkehr, sagte der Ministeriumssprecher. Berufspendler trügen dagegen zu fast 100 Prozent die Maske.
Bundesweit gilt im sogenannten "Kampf gegen die Corona-Pandemie" eine Maskenpflicht im Handel und im Nahverkehr – die konkrete Ausgestaltung und Regelungen zu Sanktionen sind aber Sache der Bundesländer.
Auch in Bayern sieht der Bußgeldkatalog beim Verstoß gegen die "Maskenpflicht" bereits 150 Euro vor. In Berlin ist bei Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eine Bußgeldspanne von 50 bis 500 Euro vorgesehen.
Angesichts der gestiegenen Anzahl positiver Corona-Tests hatte sich der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kürzlich für härtere Strafen bei Verstößen gegen die staatlichen Vorgaben ausgesprochen. Der Minister sagte:
Was wir im Augenblick an Risikoanstieg erleben, geht im Wesentlichen zurück auf das achtlose und manchmal auch unverantwortliche Fehlverhalten einer sehr kleinen Zahl von Menschen.
Unerwähnt bleibt bei den Berichten über die steigenden Fallzahlen der Umstand, dass auch die Zahl der Tests in den vergangenen Wochen drastisch erhöht werden konnte. Kritiker verweisen darauf, dass Regierung wie auch Behörden unlängst noch erklärten, das Tragen von "Alltagsmasken" biete aus medizinischer Sicht keinen Nutzen.
Mehr zum Thema - Die! Maske! Bleibt! Auf! – Wie der Mainstream "Maskenverweigerer" denunziert
(rt/dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.