Deutschland

BPK: Ist der polizeiliche Zugriff auf Corona-Gästelisten zulässig?

Wie bekannt wurde, greift die Polizei verschiedener Bundesländer auf Corona-Gästedaten aus Restaurants für Ermittlungszwecke zu. Auf der Bundespressekonferenz (BPK) kam dazu die Nachfrage, ob dies zulässig sei und ob es eine bundesweit einheitliche Registrierungspflicht geben sollte.
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Dazu sagte Dr. Ariane Keitel vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dass Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten zugreifen können, "wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen". Eine solche Maßnahme sollte "stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen".

Die Durchführung der Strafverfolgung liege in der Regel bei den Ländern, weshalb ihr Ministerium "zur Durchführung in der Praxis keine eigenen Erkenntnisse" habe, so Keitel.

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