Deutschland

Proteste nach Verurteilung türkischer Kommunisten in München – Anwälte kündigen Revision an (Video)

Nach der Verurteilung von 10 türkischen Kommunisten als "Mitglieder einer Terrorgruppe" haben die Anwälte Rechtsmittel angekündigt. In der Türkei kämpft die TKP/ML gegen den Staat, in Deutschland ist sie aber nicht verboten. Der Prozess ging gestern zu Ende, die Proteste halten an.
Proteste nach Verurteilung türkischer Kommunisten in München – Anwälte kündigen Revision an (Video)Quelle: www.globallookpress.com © Matthias Balk

Die Angeklagten sind zu hohen Haftstrafen in einem Verfahren verurteilt worden, das nur als Auftragsarbeit für die Türkei bezeichnet werden kann. Wir werden umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen", so die Anwältin des Hauptangeklagten, Antonia von der Behrens.

Vor dem Gericht schwenken Demonstranten rote Fahnen mit dem Aufdruck "Partizan" und fordern lautstark: "Freiheit für alle politischen Gefangenen". Das Oberlandesgericht München sieht hingegen in den angeklagten türkischen Kommunisten Mitglieder einer ausländischen Terrorgruppe und verurteilt sie zu teils langen Haftstrafen.

Das Oberlandesgericht München hatte am Dienstag nach mehr als vier Prozessjahren neun Männer und eine Frau türkischer sowie kurdischer Abstammung verurteilt, weil sie für die Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Geld beschafft, Veranstaltungen organisiert und Mitglieder geworben hatten. "Die TKP/ML ist in Deutschland nicht verboten und steht auf keiner Terrorliste", erklärte Behrens weiter und betonte:

Nur die Türkei stuft sie bisher als terroristisch ein und bekämpft ihre Mitglieder wie die gesamte Opposition mit menschenrechtswidrigen Methoden.

Auch der Anwalt eines Mitangeklagten, Alexander Hoffmann, kündigte an, das Urteil anzufechten. Die für solche Verfahren nötige Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums hätte nicht erteilt werden dürfen und das Verfahren eingestellt werden müssen, sagte er. Der türkische Staat sei kein Schutzgut im Sinne des deutschen Strafrechtsparagrafen 129 b, der die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt.

Das Gericht hatte den Hauptangeklagten wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die übrigen Angeklagten bekamen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und fünf Jahren wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung im Ausland.

Mehrfach hatten Kritiker moniert, die deutsche Justiz mache sich zur Handlangerin des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. "Solidarität", skandierten die Anhänger draußen, und im Gericht applaudierten Anhänger den Angeklagten; einer von diesen reckte auf dem Weg zur Anklagebank kämpferisch die Faust in die Luft.

Nach Ansicht des Gerichts setzte die TKP/ML in der Türkei Sprengstoff und Schusswaffen ein, um gewaltsam die dortige Gesellschaftsordnung zu beseitigen und durch eine Diktatur des Proletariats zu ersetzen. Dabei habe es "mit Tötungsvorsatz geführte Angriffe auf Repräsentanten und sogenannte Kollaborateure" des türkischen Staates gegeben, sagte Dauster. Bewaffnete Einheiten legten Bomben, verübten Anschläge, nahmen Geiseln und gingen gegen Händler vor, die Militär oder Polizei Material lieferten: Waffen – oder auch nur Brot.

Mindestens sechs Menschen seien von 2004 bis 2015 bei Anschlägen umgekommen, sagte Dauster. Zwei Menschen seien vorsätzlich getötet worden. Zudem starben vier sechs bis zwölf Jahre alte Kinder, als ein Sprengsatz in einer Garage hochging, in der sie spielten – der Anschlag galt einem lokalen Mandatsträger.

Zwar seien die Angeklagten an den Anschlägen nicht beteiligt gewesen, räumte der Richter ein. Sie hätten aber die Vereinigung gefördert und um die terroristische Ausrichtung gewusst. Dauster betonte, Beweise aus der Türkei spielten fast keine Rolle. Französische Ermittler hätten Beweise sichergestellt, es gebe Beweise aus verdeckter Überwachung. Die Akten füllten Tausende Seiten.

Rund 270 Prozesstage gab es seit Juni 2016. Nicht zuletzt die Übersetzung hatte viel Zeit gekostet – und Geld. Allein Dolmetscher und Verteidiger kosteten jeweils rund fünf Millionen Euro.

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