Deutschland

Auf Basis welches UN-Artikels rechtfertigt Bundesregierung die massive Einmischung in Venezuela?

Deutschland mischt sich seit Januar 2019 massiv in die inneren Angelegenheiten des souveränen Staates Venezuela ein. Das bestätigen auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. RT wollte auf der BPK wissen, auf welcher völkerrechtlichen Basis dies geschieht.
Auf Basis welches UN-Artikels rechtfertigt Bundesregierung die massive Einmischung in Venezuela?

Seit der verfassungswidrigen Selbstausrufung von Juan Guaidó zum "Interimspräsidenten" von Venezuela und der umgehenden Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland, vergeht fast kein Monat, ohne dass die Bundesrepublik sich in die inneren Angelegenheiten des souveränen und von den Vereinten Nationen anerkannten lateinamerikanischen Staates einmischt. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kamen in zwei Fachgutachten zu diesem Urteil

Mit dem Verweis auf Art. 233 der venezolanischen Verfassung positioniert sich Deutschland gleichzeitig in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts. Dies erscheint unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der "Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates" völkerrechtlich ebenso fragwürdig wie die (vorzeitige) Anerkennung eines Oppositionspolitikers als Interimspräsidenten, der sich im Machtgefüge eines Staates noch nicht effektiv durchgesetzt hat.

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Erst diesen Monat telefonierte Außenminister Heiko Maas am 6. Juli mit dem selbst ausgerufenen "Interimspräsidenten", der für einen gescheiterten Militärputsch und eine ebenso gescheiterte Militärinvasion unter Führung von US-Söldnern verantwortlich zeichnet und sicherte ihm die Unterstützung Deutschlands zu. Auf Nachfragen von RT auf der Bundespressekonferenz vom 13. Juli erklärte der Außenamtssprecher, es müssten "politische und institutionelle Voraussetzungen erfüllt sein, um freie, faire und glaubwürdige Wahlen auch wirklich zu ermöglichen". Das sei gegenwärtig nicht der Fall. Auch diese Aussage ist eine eklatante Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes. Man stelle sich solch eine Aussage unter umgekehrtem Vorzeichen zu Wahlen in Deutschland vor.

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Auf der aktuellen Bundespressekonferenz am 20. Juli wollte RT-Redakteur Florian Warweg daher vom Auswärtigen Amt wissen, auf welchen Artikel der UN-Charta, im Sinne einer regelbasierten Weltordnung, sich diese Einmischung Deutschlands in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates stützte. Der Sprecher erklärte zunächst:

Das weise ich natürlich in aller Form zurück. Die Bundesregierung mischt sich natürlich nicht in innere Angelegenheiten anderer Staaten ein, auch nicht in die inneren Angelegenheiten Venezuelas.

Seine weiteren Ausführungen halten aber keinem ernsthaften Faktencheck stand:

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