Deutschland

Wegen neuem Gesetz: Seehofer will "bis auf Weiteres" keine Bundespolizei nach Berlin schicken

Das von der rot-rot-grünen Regierung in Berlin verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz zieht immer größere Wellen nach sich. Nach Kritik von einzelnen Landesregierungen hat sich jetzt auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu geäußert und stößt dabei auf Unverständnis in Berlin.
Wegen neuem Gesetz: Seehofer will "bis auf Weiteres" keine Bundespolizei nach Berlin schickenQuelle: AFP © David Gannon

Wegen des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin will Seehofer die Bundespolizei vorerst nicht mehr zu Einsätzen in die Hauptstadt schicken. "Bis auf Weiteres nicht", sagte er nach einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages am Mittwoch in Berlin der Deutschen Presse-Agentur auf eine entsprechende Frage.

Ich kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben.

Das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft durch Behörden schützen, und gleichzeitig Klagen beispielsweise gegen Polizisten erleichtern können.

Aus den Reihen der Länder kam in den vergangenen Tagen teils massive Kritik an dem Gesetz. Besonders Bayern und Baden-Württemberg äußerten am Montag erneut Bedenken, ob ihre Polizisten bei Unterstützungs-Einsätzen in Berlin nicht Nachteile erleiden könnten.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte am Montag, man werde ernsthaft prüfen, ob es weiterhin verantwortbar sei, Kollegen nach Berlin in Einsätze zu schicken. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der dpa:

Wir haben grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit, und wir wollen uns auch nicht davonstehlen. Aber um das fortsetzen zu können, erwarten wir glasklare Belege, dass sich jetzt keine neuen Belastungen für unsere Beamten ergeben.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, äußerte Unverständnis für Seehofers Ankündigung, vorerst keine Bundespolizei mehr zu Einsätzen nach Berlin schicken zu wollen. "Das Verhalten wird im Fall einer Beschwerde ja nicht dem einzelnen Beamten zugerechnet, sondern der Landesbehörde Berlin", betonte Mihalic.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits klargestellt, dass sich Ansprüche nach dem LADG ausschließlich gegen das Land Berlin richten und alle anderen Bundesländer von solchen Ansprüchen befreit seien.

Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition und gilt gerade bei Großveranstaltungen mit vielen Einsatzkräften als unverzichtbar. Das Thema soll auch bei der Innenministerkonferenz in Erfurt besprochen werden, die von Mittwoch bis Freitag läuft.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte die Innenminister der Länder und des Bundes dazu auf, die Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes für Polizisten zu benennen. Es brauche Klarheit darüber, welche Folgen die Entscheidung des Berliner Senats für Polizisten haben werde, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. Er sprach von einem pauschalen Misstrauen gegenüber Polizisten. Dieses sei "in keiner Weise gerechtfertigt und muss unbedingt korrigiert werden".

Mehr zum Thema - Neues Gesetz gegen Diskriminierung in Berlin: Müssen Polizisten bald ihre Unschuld beweisen? 

(rt/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.