Deutschland

Berlin: Abgeordnetenhaus verabschiedet umstrittenes Landesantidiskriminierungsgesetz

Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss mit der rot-rot-grünen Regierungsmehrheit das bundesweit einmalige und umstrittene Antidiskriminierungsgesetz. Während der Justizsenator von einem "Meilenstein" spricht, übt die Opposition scharfe Kritik.
Berlin: Abgeordnetenhaus verabschiedet umstrittenes LandesantidiskriminierungsgesetzQuelle: www.globallookpress.com © Britta Pedersen / dpa-Zentralbild / ZB

Berlin bekommt als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz. Das hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag beschlossen. Es soll die rund 3,8 Millionen Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen, wenn es nachweislich doch dazu gekommen ist. Für das Gesetz stimmten 86 der 143 anwesenden Abgeordneten, 57 votierten dagegen.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) aus der Verwaltung des grünen Justizsenators Dirk Behrendt gilt aber als umstritten. Die Berliner CDU genau wie der Beamtenbund (dbb) hatte die Abgeordneten noch am Mittwoch aufgefordert, mit Nein zu stimmen. Justizsenator Behrendt erklärte jedoch am Donnerstag:

Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz stärken und verteidigen wir Respekt, Vielfalt und Freiheit in unserer Stadt. Das ist ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft. Das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot wird mit diesem Gesetz in der Praxis anwendbar.

CDU-Innenpolitiker: Das neue Gesetz stellt die Polizei und den ganzen öffentlichen Dienst unter Generalverdacht

Ein Kritikpunkt lautet, durch das Gesetz werde die Beweislast umgekehrt, so dass beispielsweise Polizisten künftig nachweisen müssten, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien. Die Justizsenatsverwaltung hat diese Kritik zurückgewiesen. Kritiker des Gesetzes wie der Berliner CDU-Vorsitzende Kai Wegner befürchten zudem, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssten damit rechnen, mit Vorwürfen überzogen zu werden. Aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hieß es: 

Mit dem unsäglichen Antidiskriminierungsgesetz, das die rot-rot-grüne Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen hat, werden unsere Einsatzkräfte der Willkür ausgesetzt – jeder Verdächtige kann ihnen Diskriminierung vorwerfen und muss dafür nicht einmal Beweise vorbringen.

Die Innenminister aller anderen 15 Länder sollten vorerst keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin schicken, forderten die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern. Das neue Gesetz stelle die Polizei und den ganzen öffentlichen Dienst "unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren", kritisierte der baden-württembergische CDU-Innenpolitiker Thomas Blenke. Er ergänzte: 

Deutschland ist nicht USA. Wir haben hier kein Rassismus-Problem in der Polizei.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, das Gesetz animiere "mit weitreichenden Entschädigungsregelungen die falschen Leute geradezu, die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorwürfen zu überziehen, um Kasse zu machen". Er fragte: "Wie soll der rechtschaffene Bürger der Berliner Polizei vertrauen können, wenn es selbst deren Landesregierung offenbar nicht tut?"

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(rt/dpa)

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