Deutschland

AfD kann in Stuttgart unter Auflagen und mit Polizeischutz protestieren

Die AfD kann am Sonntag in Stuttgart gegen die Corona-Beschränkungen demonstrieren – trotz eines ursprünglichen Verbots der Stadt. Der Ordnungsbürgermeister zeigte sich besorgt, dass die Auflagen zum Gesundheitsschutz missachtet werden könnten und ermahnte auch die Gegendemonstranten.
AfD kann in Stuttgart unter Auflagen und mit Polizeischutz protestierenQuelle: www.globallookpress.com © Arnulf Hettrich / imago images/ Global Look Press

Die AfD darf am Sonntag in Stuttgart gegen die Corona-Beschränkungen demonstrieren – trotz eines ursprünglichen Verbots der Stadt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg setzte für den Protest strenge Auflagen fest, wie aus einer am Samstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Unter anderem dürfen nur bis zu 100 Menschen teilnehmen. Außerdem müssten die Teilnehmer in höchstens zwei Bussen anreisen und auf dem Platz der Demonstration in der Innenstadt die Mindestabstände einhalten. Damit gab der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde der AfD gegen das Verbot in Teilen statt.

Die Stadt hatte die Demonstration zunächst untersagt und vom Verwaltungsgericht Stuttgart Recht bekommen (Az.: 5 K 2478/20). Es sehe die Voraussetzungen des "sogenannten unechten polizeilichen Notstandes" als voraussichtlich erfüllt an, hatte das Gericht begründet. Die AfD hatte daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Nach dessen Überzeugung müssen die trotz der Auflagen verbleibenden Risiken angesichts der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit hingenommen werden.

Die AfD-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg, Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel, stellte die Einschränkung als einen Angriff auf ihre Partei dar. Die Proteste der linken Szene zum 1. Mai seien "durchgewunken" worden. Wenn aber die AfD eine Demonstration anmeldet, würd diese "mit fadenscheinigen Gründen" untersagt. Das sei ein "Unding", schrieb sie per Twitter. Die Partei sei erleichtert, dass die Justiz dem Eilantrag gefolgt sei und die AfD-Demonstration mit dem Titel "Schutz der Grundrechte in Zeiten von Corona" stattfinden konnte, so die AfD- Bundestagsfraktionschefin, die zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland noch striktere Maßnahmen von der Bundesregierung gefordert und auf die Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Bürger verwiesen hatte.

Außerdem wurde eine Gegendemonstration angemeldet unter dem Motto: "Einsatz für Grundrechte - aber ohne rechts - kein Platz für die AfD". Zum Schutz der AfD-Demonstration zeigte die Polizei in der Innenstadt mit Hundertschaften, Reitern und Wasserwerfern starke Präsenz. Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) hatte die Befürchtungen der Stadt betont: "Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts, dennoch sind wir auch besorgt." Denn trotz der angeordneten Begrenzungen könnten Versammlungsteilnehmer auf Gegendemonstranten treffen.

Dann würden die Abstandsregeln beim Dazwischengehen der Polizei leicht gebrochen. Dadurch "steigt das Risiko einer Ansteckung immens." Schairer appellierte an beide Seiten, dies zu verhindern und bat die Gegendemonstranten, sich zugunsten des Gesundheitsschutzes zurückzunehmen.

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