Deutschland

Schreckgespenst Vermögensteuer – Auch in beispielloser Corona-Krise ein Reizthema

Zur Finanzierung der Folgen der Corona-Krise sprechen sich Teile der SPD für die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Ein empfindliches Thema, obwohl die Steuer laut einem Ex-Verfassungsrichter auch ohne Krise zur Korrektur gesellschaftlicher Fehlentwicklungen dienen kann.
Schreckgespenst Vermögensteuer – Auch in beispielloser Corona-Krise ein Reizthema© imago stock & people / Global Look Press

Laut dem Internationalen Währungsfonds hat Deutschland gemessen an der Wirtschaftsleistung mit 1,2 Billionen Euro das weltweit größte Rettungspaket für die Finanzierung der Folgekosten der Corona-Pandemie beschlossen. Am Mittwochabend verständigten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin darauf, dass die Bundesregierung weitere Maßnahmen einleiten müsse, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen.

In der vergangenen Woche sprach Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auch darüber, dass staatliche Subventionen ab 2023 wieder zurückgeführt werden sollten – auf Basis von Steuereinnahmen. Aber die Frage, wie genau die ungeplanten Staatsausgaben zur Überbrückung der Corona-Pandemie finanziert werden sollen, bietet Stoff für größere Debatten. Müssen am Ende beispielsweise ohnehin schwer unterbezahlte Pflegekräfte noch die Stützen für Selbständige und gar große Unternehmen mittragen?

Der SPD-Zusammenschluss "Parlamentarische Linke", zu dem auch Parteivorsitzende Saskia Esken gehört, fordert zur Finanzierung der Krisenfolgen eine Abgabe auf hohe Vermögen von mehr als zehn Millionen Euro, einen höheren Spitzensteuersatz sowie die Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftssteuer. Beschäftigte im Gesundheitssektor, im Einzelhandel und in der Logistik sowie Rettungskräfte und Arbeitslose sollen mehr Geld erhalten.

Auch Scholz sagte, dass eine höhere Besteuerung von Besserverdienern zur Finanzierung der Corona-Krise nicht ausgeschlossen werden sollte.

Wir haben uns vorgenommen, dass wir zusätzliche Schulden wieder zurückführen ab 2023", sagte Scholz am vergangenen Donnerstag zu "Bild live" und betonte, dieses Ziel lasse sich "nur mit einem fairen und gerechten Steuersystem schultern". Dabei müsse es absehbar "mehr in Richtung Gerechtigkeit gehen".

Linken-Chefin Katja Kipping begrüßte den Vorstoß:

Es darf nicht sein, dass die Finanzierung dieser Krise wieder auf den Schultern der untere Einkommensklassen abgeladen wird und die Multimillionäre aus der Pflicht entlassen werden. Starke Schultern müssen jetzt einfach mehr auf sich nehmen.

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr zeigte sich anderer Meinung und meint, Union und SPD sollten aufhören, das Geld mit der Gießkanne zu verteilen, wenn der Staat die Schulden ab 2023 tilgen wolle. Besser sei "ein fairer Steuertarif, der alle Bürger und Unternehmen gleichermaßen entlastet".

Scholz hatte jedoch betont, dass die Frage der Zusatzschulden "nicht mit Steuersenkungen für Spitzenverdiener beantwortet werden" könne. Die Haltung seiner Partei sei immer gewesen, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten.

Und diejenigen, die ein paar Hunderttausend Euro verdienen, können vielleicht dafür sorgen, dass diese Entlastungen auch finanziert werden können.

Reizthema: Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Abgeschafft wurde dieVermögensteuer hierzulande in den 1990er-Jahren. Laut Bundesverfassungsgericht war sie damals mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar, weil Immobilienvermögen vorteilhafter behandelt wurde als anderes Vermögen. Eine andere Ausgestaltung wäre somit eine rechtlich denkbare Alternative.

Doch sind höhere Abgaben, gerade die Reichensteuer, ein Reizthema. Kaum überraschenderweise kommt Widerstand dagegen seit Jahren aus dem Unternehmerlobbyverband mit dem unpassenden Namen "Institut für Soziale Marktwirtschaft". Auch die FAZ bleibt kritisch und zitiert im aktuellen Zusammenhang den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags und dessen Zweifel, ob die Pandemie als Grund für einen solchen Zugriff auf das Vermögen der Bürger ausreiche. Zwar sei eine einmalige Vermögensabgabe grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar, aber über die Voraussetzungen gebe es keine einheitliche Meinung, urteilten die Juristen. Demnach sei umstritten, ob die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Staatsfinanzen schwerwiegend genug seien.

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Für Professor Dr. Joachim Wieland hingegen ist die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein Gebot der Gerechtigkeit, bereits vor der für viele existenzbedrohende Ausnahmesituation durch die Corona-Krise.

Er ist Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, forscht und lehrt zum Finanz- und Steuerrecht sowie zu Rechtsfragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts und zum öffentlichen Wirtschaftsrecht und befasst sich seit Langem mit Fragen um Steuergerechtigkeit, unter anderem in einem Gutachten für die Gewerkschaft Ver.di. In einem Gastkommentar im Handelsblatterklärte er, warum Steuergerechtigkeit eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangt und wie die derzeitige Steuerungerechtigkeit zu der sozialen Schieflage geführt hat, die sich auch an der klaffenden Schere zwischen Arm und Reich zeigt.

Der deutsche Staat bezieht den Löwenanteil seines Ertrages aus der Umsatzsteuer, die bereits Ende der 1960er-Jahre beinahe verdoppelt wurde, während zu Zeiten der Regierung unter Helmut Kohl der Spitzensteuersatz gesenkt worden ist. Dabei ist die Umsatzsteuer regressiv, denn anteilig am Einkommen müssen Besserverdienende weit weniger für den Konsum ausgeben als andere, obwohl sie leistungsfähiger sind.

Die Schere zwischen Vermögenden und Nichtvermögenden klaffe außerdem wegen der weitgehenden Verschonung von betrieblichem Vermögen bei der Erhebung der Erbschaftsteuer und dem Verzicht auf eine Besteuerung von über 90 Prozent der Erbschaften auseinander.

Professor Wieland verweist auf andere Länder wie die Schweiz, wo auf Vermögen über 200.000 Franken (knapp 184.000 Euro) zwischen 0,2 und einem Prozent Vermögensteuer anfallen und so Milliarden Franken pro Jahr für die Allgemeinheit generieren. Auch in den USA, Frankreich und Großbritannien wird Vermögen durch verschiedene Steuern belastet.

Der Vorschlag der SPD, eine Vermögensteuer von etwa einem Prozent mit hohen Freibeträgen zu erheben, die zu einem Steueraufkommen von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr führen soll, hält sich also durchaus im Rahmen", so der Experte im August vergangenen Jahres.

Außerdem zählt die Vermögensabgabe zu den ältesten Steuern der Welt, auf die bereits in der Bibel Bezug genommen wird und die sogar im alten Babylonien einen Beitrag zu gesunden Staatskassen leistete, wenn auch zunächst insbesondere als außerordentliches Hilfsmittel in Kriegs- und Notzeiten.

Vermögensteuer zur Korrektur gesellschaftlicher Entwicklungen

Doch obwohl die Pandemie durchaus als beispiellose Krisensituation gelten kann, wollen einige Volksvertreter der Gegenwart nichts von den lang bewährten Mitteln zum Erhalt einer gerechten Gesellschaft wissen, zumal, wenn sie selbst spendable Gehälter von großen Unternehmen beziehen und zur Lebenswirklichkeit von Geringverdienern, aber auch mittelständischen Firmen wenig Bezug haben.

Die Vermögensteuer in Deutschland wurde zwar vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den 1990er-Jahren abgeschafft. Doch bekräftigt das Bundesverfassungsgericht den Sinn und gesellschaftlichen Zweck der Abgabe an sich durchaus:

Das Gericht betont vielmehr immer wieder das verfassungsrechtliche Gebot, die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten", schreibt Professor Wieland.

Entsprechend habe der damalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde sogar klargestellt, dass eine Abschaffung der Vermögensteuer die Möglichkeit des Staates zur Korrektur gesellschaftlicher Entwicklungen beschneidet. Und das, so Wieland, zeigt sich nun in der Ansammlung immer größerer Vermögen in den Händen immer weniger Menschen.

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet aber zu einem Ausgleich der sozialen Gegensätze und zu der Sorge für eine gerechte Sozialordnung, gerade auch durch die gerechte Ausgestaltung des Steuersystems", so der Steuerrechtsexperte.

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