Gesellschaft

Bergen-Belsen: AfD muss draußen bleiben

Ein neues Gesetz soll verhindern, dass AfD-Abgeordnete in den Stiftungsrat der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen einziehen. Es wurde von den anderen Parteien im niedersächsischen Landtag vorgelegt, nachdem Opferverbände gedroht hatten, ihre Arbeit einzustellen.
Bergen-Belsen: AfD muss draußen bleibenQuelle: Reuters

Um zu verhindern, dass AfD-Abgeordnete in den Stiftungsrat der Gedenkstätte des KZ Bergen-Belsen einziehen, hat der niedersächsische Landtag ein neues Gesetz vorgelegt. Damit würde die Zahl der Landtagsvertreter in dem Gremium auf vier reduziert – und die AfD bliebe als kleinste Fraktion außen vor. Nur die FDP hatte sich im niedersächsischen Parlament zunächst dagegen ausgesprochen, die AfD generell auszuschließen, um die Partei nicht in die Opferrolle zu drängen. Die Liberalen hätten sich aber nicht gegen die Opferverbände stellen wollen, erklärte der FDP-Abgeordnete Björn Försterling den späteren Sinneswandel. Überlebende des Konzentrationslagers Bergen-Belsen hatten dagegen protestiert, dass demnächst ein Mitglied der AfD in dem Gremium sitzen könnte, und ihre Mitarbeit infrage gestellt.

Der Geschäftsführer der niedersächsischen Gedenkstättenstiftung, Dr. Jens-Christian Wagner, findet die angestrebte Lösung gut: "Ich begrüße jede Regelung, deren Ergebnis ist, dass die AfD keinen Vertreter im Stiftungsrat hat", sagte er am Montag. Auch wenn der Partei nach ihrem Einzug in den niedersächsischen Landtag grundsätzlich ein Sitz im Stiftungsrat zustehe: Die niedersächsische AfD grenze sich nicht von rassistischen, antisemitischen und den Holocaust verharmlosenden Positionen innerhalb der Partei ab, betonte Gedenkstätten-Leiter Wagner. Die Stiftung habe zudem seit der Landtagswahl zahlreiche Briefe von Opferverbänden aus Israel, Frankreich und den USA erhalten, so Wagner. "Wir müssen diese Sorgen sehr ernst nehmen." Die Überlebenden befürchteten, dass Personen in den Stiftungsrat rücken könnten, die den Holocaust verharmlosen oder leugnen könnten.

Die AfD-Fraktion hatte zwischenzeitlich das Gespräch mit der Stiftung gesucht. Doch ein entsprechendes Treffen im vergangenen Dezember brachte keine Annäherung. Das Gespräch sei "recht konfrontativ" verlaufen, schrieb Stiftungs-Geschäftsführer Wagner in einem in den Medien zitierten Brief. "Die AfD, in deren Reihen revisionistische, rassistische, antisemitische und den Holocaust verharmlosende oder gar leugnende Positionen geduldet werden - auch innerhalb niedersächsischer Gliederungen der Partei", stehe dem Auftrag der Stiftung entgegen, die Opfer der NS-Verbrechen zu würdigen.

Die Fraktionschefin der AfD im Landtag, Dana Guth, weist diese Vorwürfe zurück und spricht von unbegründeten Vorurteilen. "In unserer Fraktion gibt es keine Antisemiten", so Guth.

Abgesehen von einer moralischen Überheblichkeit, die Union, SPD, FDP und Grüne bei diesem Vorgang an den Tag legen, erscheint der Vorstoß juristisch unausgegoren. Was passiert, wenn nach der nächsten Wahl die Grünen die kleinste Fraktion stellen? Müssen dann deren Abgeordnete draußen bleiben? Wird das Gesetz dann wieder geändert?

Wenn man den Vorgang für einen Moment von der AfD trennt und ihn rein prinzipiell betrachtet, dann sollen hier einer gewählten Partei verbriefte Rechte vorenthalten werden, soll die juristische Idee der Gleichbehandlung von einer Mehrheit zuungunsten einer Minderheit außer Kraft gesetzt werden. Als Kritiker der AfD begrüßt man das möglicherweise im ersten Moment. Doch nur so lange, bis diese jetzt etablierte Ungleichbehandlung in einigen Jahren die eigene politische Gruppierung trifft.

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