Nach Falschbehauptung und Verleumdungsprozess: Gil Ofarim kommt Zahlungsauflage nach
Der Sänger Gil Ofarim hat, wie es in verschiedenen Presseberichten heißt, inzwischen eine Geldauflage gezahlt, die das Landgericht Leipzig dem Künstler auferlegt hatte. Gegen die Zahlung von 10.000 Euro wurde der Verleumdungsprozess eingestellt, zu dem es gekommen war, weil Ofarim einem Angestellten des Leipziger Hotels "The Westin" Antisemitismus vorgeworfen hatte.
Wie die Leipziger Volkszeitung (LVZ) schreibt, hat die israelitische Gemeinde der Stadt eine Überweisung von 5.000 Euro erhalten. Die andere Hälfte des Strafgeldes soll Ofarim an die Berliner Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz zahlen.
Im vergangenen November musste sich Gil Ofarim am Landgericht Leipzig einem Prozess wegen des Vorwurfs der Verleumdung stellen. Hintergrund war die Behauptung des Sängers, er sei am 4. Oktober 2021 in dem genannten Leipziger Hotel antisemitisch beleidigt worden. Beim Einchecken sei er von Hotelmitarbeitern angeblich übergangen worden. Diese hätten ihn aufgefordert, seine Kette mit einem Davidstern abzunehmen, bevor er auf sein Zimmer gehen könne. Daraufhin wurden zwei Hotelmitarbeiter beurlaubt (RT DE berichtete seither). Zwar hatte Ofarim wegen des angeblich antisemitischen Vorfalls keine Anzeige erstattet, jedoch beschritt der angegangene Hotelangestellte den Rechtsweg. Infolge der polizeilichen Ermittlungen, nach denen sich der Tathergang anders darstellte, kam es zu dem Verleumdungsprozess. Ofarim, der sich, wie berichtet wird, selbst als säkularen Juden versteht, gab im Laufe der Verhandlungen zu, gelogen zu haben.
Geldauflage statt Strafe
Zwar kam es zu keiner Verurteilung, jedoch stellte das Landgericht das Verfahren gegen Auflagen vorläufig ein. Sobald das Gericht Kenntnis vom Eingang der Zahlungen Ofarims an die beiden erwähnten Institutionen hat, dürfte das Verfahren gegen den Künstler für endgültig beendet erklärt werden.
Das Gericht hatte ursprünglich eine Zahlungsfrist bis Ende Mai 2024 gesetzt. Ofarims Anwälte hatten jedoch eine Verlängerung der Frist erwirkt. Der gewährte Aufschub wäre am 28. August abgelaufen. Ofarim überwies das Geld am 13. August, seinem 42. Geburtstag. Bis zum Mittwochmorgen habe nach LVZ-Angaben dem Landgericht noch keine schriftliche Bestätigung über den Zahlungseingang vorgelegen.
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