Gesellschaft

Autorin verklagt Verlag wegen Gendern und bekommt Recht – "zeichnende Person" statt "Zeichner"

Nachdem ein Verlag den Artikel einer Autorin gegen deren Willen "genderte", klagte diese vor dem Hamburger Landesgericht. Dort stellten die Richter fest, dass der Verlag mit seinen Änderungen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht der Autorin verletzt hat. Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich.
Autorin verklagt Verlag wegen Gendern und bekommt Recht – "zeichnende Person" statt "Zeichner"Quelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde / www.imago-images.de

Die Debatte um das sogenannte "Gendern", das heißt der Berücksichtigung des Geschlechter-Aspekts in der Sprache, entwickelt sich zunehmend zu einem Reizthema. Viele fragen sich, inwieweit man in unsere Sprache zugunsten einer ideologischen Agenda eingreifen oder deren Regeln verletzen darf. Einer Autorin ging die sprachliche "Cancel-Culture" ihres Verlages nun endgültig zu weit. Dieser hatte einen ihrer Texte an mehreren Stellen gendergerecht umformuliert, worin die Autorin eine Verletzung ihres Urheberrechts sah und klagte. Nun ging der Fall vor Gericht – und die Autorin erhielt Recht.

Anlass des Streits war ein Artikel der Autorin Sabine Mertens im Magazin Training aktuell, das von dem in Bonn ansässigen Verlag ManagerSeminare herausgegeben wird. Entgegen dem ausdrücklichen Verbot der Autorin änderte der Verlag den Artikel an mehreren Stellen unter Berufung auf die sogenannte "gendergerechte" Sprache ab. Aus dem Wort "Zeichner" wurde so beispielsweise "zeichnende Person". Mertens wehrte sich gegen die Änderungen. Obwohl die Redaktion zugesagt hatte, den Wunsch der Autorin zu berücksichtigen, fügte sie nach Freigabe des Textes jedoch erneut "gendergerechte" Formulierungen ein.

Infolgedessen ging Mertens, die sich im Verein Deutsche Sprache (VDS) selbst gegen das sogenannte "Gendern" engagiert, gerichtlich gegen die Abänderung ihres Artikels vor und erzielte einen Vergleich. Mertens erkärte ihren Schritt:

"Von der Redaktion eines Magazins, das sich mit Weiterbildung und Lernen beschäftigt, erwarte ich mehr Respekt für die Freiheit des Autors."

Laut dem Landgericht Hamburg, vor dem die Klage verhandelt wurde, sei unstrittig, dass der Verlag damit gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht der Autorin verstoßen habe, teilte der VDS am Freitag auf seiner Webseite mit. Den Vergleich habe der Verlag nun akzeptiert, heißt es dort weiter. Dieser sieht vor, dass der Verlag die betreffenden Stellen im Online-Angebot wieder in den Originalzustand zurückversetzen muss. Zudem müsse der Verlag den Großteil der Prozesskosten tragen.

Der VDS, der die Klage von Mertens unterstützte, setzt sich nach eigenen Angaben bereits seit Jahren gegen das Gendern von Texten ein. "Durch die Gendersprache setzt eine kleine, aber in den Spitzen von Politik und Verwaltung bestens verankerte und vernetzte Clique von angeblich für Frauenrechte eintretenden Ideologen in selbstherrlicher Weise bewährte Regeln der deutschen Grammatik außer Kraft", heißt es unter anderem auf dem Internetauftritt des Vereins:

"Gegen den Willen einer stabilen und deutlichen Mehrheit der Bürger werden in Ämtern und Universitäten absurde, behinderten- und ausländerfeindliche Sprech- und Schreibvorschriften dekretiert, verbunden mit der genauso absurden Behauptung, dass dies für die Gleichberechtigung aller Geschlechter förderlich und nötig sei."

Für den Verein, der auch Gerichtsprozesse von Personen finanziert, die "sich durch solche Vorschriften in ihren Rechten angegriffen fühlen, ist das erfolgte Urteil indes ein Erfolg. "Das ist ein Erfolg auf ganzer Linie", erklärte der Vorsitzende des VDS, Professor Walter Krämer:

"Es zahlt sich aus, gegen die ideologisch getriebene Gendersprache vorzugehen und sich nicht kleinkriegen zu lassen."

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