Einspruch abgelehnt: Novak Đoković darf nicht an den Australian Open teilnehmen und muss ausreisen
Am 16. Januar hat das Bundesgericht in Australien den Einspruch von Novak Đoković gegen dessen verweigerte Einreise und die Annullierung des Visums abgelehnt. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, hieß es in der Bekanntgabe der drei Richter James Allsop, Anthony Besanko und David O'Callaghan. Die Begründung solle frühestens am Montag erfolgen. Gegen das Urteil können beide Seiten keine Rechtsmittel einlegen. Somit darf der Tennisprofi aus Serbien nicht an den Australian Open teilnehmen und muss ausreisen.
Die Sitzung begann gegen 9:30 Uhr Ortszeit. Um kurz vor 18:00 Uhr Ortszeit wurde die Entscheidung bekannt. Nach Angaben der australischen Nachrichtenagentur AAP verfolgte der 34-Jährige die Sitzung aus dem Büro seiner Anwälte in Melbourne. Die Nacht vor der Verhandlung beim Bundesgericht hatte der Rekordsieger der Australian Open in einem Abschiebehotel verbracht.
Der abschließenden Verhandlung war eine tagelange Hängepartie vorausgegangen. Als die Behörden Đoković in der vorigen Woche die Einreise verweigert hatten, war er vorübergehend in ein Abschiebehotel gebracht worden. Eine erste Gerichtsentscheidung am Montag fiel zu seinen Gunsten aus. Der Tennisstar setzte daraufhin die Vorbereitung auf die Australian Open fort. Am Freitag wurde sein Visum jedoch in einer persönlichen Entscheidung von Einwanderungsminister Alex Hawke ein zweites Mal für ungültig erklärt.
Der Weltranglistenerste ist nicht gegen das Coronavirus geimpft und deswegen eine umstrittene Person in dem Land, das seit Beginn der Pandemie harte Regeln aufgestellt hat. Nun kann Đoković seinen Titel beim ersten Grand-Slam-Turnier des Jahres in Melbourne nicht verteidigen. Sein Ziel war es, mit dem 21. Titel bei einem Grand-Slam-Turnier alleiniger Rekordhalter vor Roger Federer und Rafael Nadal zu werden.
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(dpa)
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