Aussagen zur Corona-Krise: Mediziner Wodarg verklagt "Volksverpetzer"
Der Lungenarzt und Epidemiologe Dr. Wolfgang Wodarg hat über seinen Anwalt Dr. Reiner Fuellmich am Montag Klage beim Landgericht Berlin gegen die Betreiber des Blogs "Volksverpetzer" eingereicht.
Gegenstand der Klage "wegen Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz" sind Behauptungen im "Volksverpetzer", Wodarg verbreite Falschaussagen beziehungsweise lüge bei seinen Aussagen zur Corona-Krise. Der vorläufige Streitwert ist auf 250.000 Euro beziffert.
Zum Sachverhalt heißt es einleitend:
"Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten den Kläger betreffend diverse vom Kläger getätigte Äußerungen als 'Lügner' bezeichnen dürfen. Die umstrittenen Äußerungen beziehen sich auf die Corona-Pandemie, dabei insbesondere auf die Gefährlichkeit des Virus und die Zuverlässigkeit des zur Feststellung von Infektionen verwendeten PCR-Tests. (...)
Der Beklagte zu 1. bezeichnet sich als Datenanalyst und ist Autor der von der Beklagten zu 2. betriebenen Internetseite www.volksverpetzer.de, wo er seit Beginn der Corona-Krise Jedermann, der Fragen betreffend die Corona-Krise und insbesondere die Corona-Maßnahmen stellt, in übelster Weise und unter Nutzung durchweg vorsätzlich falscher Tatsachenbehauptungen herabwürdigt und pauschal als rechtsradikale Verschwörungstheoretiker bezeichnet."
Gegen solche das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers schwer verletzende Äußerungen wehre sich der Kläger mit dieser Klage. Nach erfolglosem außergerichtlichen Abmahnschreiben sei Klage geboten.
Die 54-seitige Klageschrift wendet sich gegen Aussagen, die angabegemäß auf der Seite des Blogs "Volksverpetzer" erschienen, und listet diese eingangs auf.
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Dabei geht es zentral um Aussagen zum sogenannten PCR-Test, der bei Corona-Befunden maßgeblich ist und in der offiziellen Falldefinition (Stand 19.05.2020) des Robert Koch-Instituts zu "COVID-19" als "Labordiagnostischer Nachweis" aufgeführt ist.
Die Klageschrift benennt zwei Artikel des Volksverpetzers: "So genau sind in Wahrheit PCR-Tests: Ihr Hauptargument widerlegt" und "PCR-Tests sind sehr genau – teile diesen Text, um die zentralen Lügen der Pandemie-Leugner zu widerlegen". In diesen heiße es angabegemäß unter anderem:
"Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass bei niedriger Prävalenz (der Häufigkeit dieser Krankheit in einer bestimmten Gruppe von Menschen) von COVID-19 unter den mit einem SARS-CoV-2 PCR-Test getesteten Menschen in Deutschland ein großer Anteil von Politik und Verwaltung gefällten schwerwiegenden Entscheidungen auf falsch-positiven Testergebnissen beruht. (...)
Dr. med. Wolfgang Wodarg lügt, wenn er erklärt, dass SARS-CoV-2 PCR-Tests, auch wenn sie positiv sind, noch nichts über das Vorhandensein von infektiösen Viren oder über deren Ursächlichkeit für Krankheitssymptome aussagen. (...)
Die Aussage von Dr. med. Wolfgang Wodarg, dass der im Januar von Christian Drosten, dem Direktor des Instituts für Virologie der Charité Universitätsmedizin Berlin und anderen entwickelte SARS-CoV 2 PCR-Test nicht oder nicht richtig validiert wurde, ist falsch. (...)"
Im Weiteren benennt und zitiert die Klageschrift nationale und internationale Experten, Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Centers of Desease Control (CDC) und Studien, um die ebenfalls im Detail genannten Äußerungen der Beklagten zu widerlegen.
Auf Seite 23 heißt es in der Klageschrift unter "Grundsätzliches zum PCR-Test":
"PCR-Tests sind als Instrument der Diagnostik für eine aktive Infektion aus zahlreichen Gründen im Ansatz ungeeignet."
Zur Begründung dieser Aussage beruft sich der Text unter anderem auf den Erfinder der PCR-Methode, den im August 2019 verstorbenen Nobelpreisträger Kary Mullis, die CDC, den "ehemalige[n] Vice-Präsident und Chief Science Officer des [Pharmakonzerns] Pfizer, Dr. Mike Yeadon", den "kanadische[n] PCR-Testhersteller, Medizinprofessor und Chairman of the Royal College of Physicians and Surgeons Ottawa, Canada, Dr. Roger Hodgkinson" sowie auf das am 11. November 2020 ergangene Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichts, dessen Zusammenfassung wie folgt wiedergegeben wird:
"Angesichts der von Experten, d.h. denjenigen, die von Bedeutung sind, geäußerten wissenschaftlichen Zweifel an der Zuverlässigkeit der PCR-Tests, angesichts des Mangels an Informationen über die analytischen Parameter der Tests und in Ermangelung einer ärztlichen Diagnose, die das Vorliegen einer Infektion oder eines Risikos belegt, kann dieses Gericht unmöglich feststellen, ob C tatsächlich ein Träger des SARS-CoV-2-Virus war oder ob A, B und D einem hohen Risiko ausgesetzt waren."
Ab Seite 35 behandelt die Klageschrift ausführlich die technischen Details des sogenannten Drosten-Tests. Dabei geht es um die laut Schriftsatz "nicht erfolgte Validierung des Drosten-Test" und das sogenannte "Drosten-Corman-Paper", das als Grundlage der weltweit hergestellten und eingesetzten "Drosten-Tests" gilt.
"Corman, Drosten et. al. haben bei der Schaffung des Drosten-Tests schwere wissenschaftliche Fehler hinsichtlich des biomolekularen Designs der Primer, der PCR-Methode sowie der Validierung der im Drosten-Corman-Paper beschriebenen PCR-Produkte und -Methoden – versehentlich oder absichtlich – gemacht. Das Drosten-Corman-Paper selbst deutet darauf hin, dass dieser Test selbst unter kontrollierten Laborbedingungen eine große Anzahl falsch-positiver Ergebnisse erzeugen MUSS, was ihn als zuverlässige Viren-Screeningmethode beim Menschen völlig ungeeignet macht. Angesichts der weitreichenden globalen Implikationen dieses Tests muss der Drosten-Test sofort rückwirkend als nicht validiert und unvalidierbar eingestuft [...] zurückgezogen werden. Entsprechende Bemühungen einer Reihe hoch angesehener internationaler Wissenschaftler laufen." [Hervorhebung in Großbuchstaben im Original unterstrichen]
Zu den Umständen der Veröffentlichung des Drosten-Corman-Papers heißt es auf Seite 51:
"Das Drosten-Corma-Paper wurde am 21. Januar 2020 bei Eurosurveillance eingereicht und am 22. Januar zur Veröffentlichung angenommen. Am 23. Januar war das Paper online. Am 17. Januar wurden alle wesentlichen Informationen und das Protokoll des Manuskripts bei der WHO veröffentlicht. Darüber hinaus wurde das Drosten-Corman-Paper am 21. Januar von der WHO empfohlen (noch bevor es veröffentlicht wurde!). Es liegt damit auf der Hand, dass kein Peer-Review-Verfahren [wissenschaftliche Begutachtung – Anm. Red.] durchgeführt wurde. Normalerweise ist das Peer-Review-Verfahren ein zeitaufwändiger Prozess, da mindestens zwei Experten aus der Praxis das eingereichte Paper kritisch lesen und kommentieren müssen. Vierundzwanzig Stunden reichen einfach nicht aus, um ein gründliches Peer-Review durchzuführen. Jeder Molekularbiologe, der mit dem RT-PCR-Design vertraut ist, hätte die schwerwiegenden Fehler im Drosten-Corman-Paper beim Review-Prozess beobachtet. (...)
Es stellt sich heraus, dass zwei Autoren des Drosten-Corman-Papers, Christian Drosten und Chantal Reusken, auch Mitglieder des Editorial Board dieser Zeitschrift sind. Es besteht also ein schwerer Interessenkonflikt, der den Verdacht verstärkt, dass das Paper nicht von Fachkollegen begutachtet wurde."
Dr. Reiner Fuellmich ist zusammen mit drei weiteren Juristen Gründer der Stiftung Corona-Ausschuss. Als deren Ziel nennen sie, unabhängig von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Corona-Krise und die von der Bundesregierung und den Landesregierungen erlassenen Corona-Maßnahmen zeitnah zu untersuchen und einer öffentlichen wie rechtlichen Bewertung zugänglich zu machen. RT Deutsch dokumentiert in einer eigenen Serie mit Artikeln und Podcasts die Arbeit des Ausschusses. Seit Mitte Juli hat der Ausschuss in regelmäßigen mehrstündigen Anhörungen zahlreiche nationale und internationale Experten zum Thema befragt. In mehreren der bisherigen Sitzungen (Nr. 4, Nr. 8, Nr. 10, Nr. 22, Nr. 26, Nr. 27) wurde dabei der PCR-Test behandelt. Die in der Ausschussarbeit ermittelten Erkenntnisse bilden die Grundlage für die in der Klage angeführte Argumentation zu den PCR-Tests. Diese wiederum soll laut Fuellmich Teil weiterer nationaler wie internationaler Klagen – unter anderem einer Sammelklage, "Class Action", auf Strafschadensersatz in den USA – bilden, die in Vorbereitung sind und ebenfalls den PCR- beziehungsweise Drosten-Test zum Gegenstand haben.
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Wodarg unterstützt den Ausschuss bei seiner Arbeit und wurde selbst als Experte in einer mehrstündigen Anhörung befragt. Er trug maßgeblich zur Aufklärung der Vorgänge bei, die zur sogenannten "Schweinegrippe-Pandemie" führten und kritisiert heute den Umgang mit der "Corona-Krise". Die "Schweingrippe-Pandemie" erwies sich letztlich als eine "Fake-Pandemie", zu der es infolge schädlicher struktureller Verquickungen zwischen Wirtschaft und Politik kam. Ausschlaggebend für diese "Fake-Pandemie" war seinerzeit das Agieren der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Medien. Im Ergebnis offenbarte sich eine für die Demokratie gefährliche Entwicklung. Anders als die nationalen Parlamente, insbesondere der Deutsche Bundestag, die eigentlich genuinen Orte politischer Kontrolle von Regierungshandeln sein sollten, erwies sich dabei das parlamentarische Gremium des Europarates als wirksam.
Die Beklagten nahmen mittlerweile zur Klage gegen sie in einem Beitrag Stellung. Dort wiederholen sie ihre Kritik an Wodarg und bezeichnen ihn und Fuellmich als "Fake-News-Verbreiter", deren Klage dazu dienen soll, sie einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Laut Selbstdarstellung ist das Ziel des Blogs "Volksverpetzer", etwas gegen Hetze und Fake-News zu tun.
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