Europa

Portugiesisches Gericht hebt Quarantäne auf: PCR-Tests ersetzen keine medizinische Diagnose

Auch in Deutschland gelten die PCR-Tests als "Goldstandard" in der Diagnose einer Corona-Infektion. Doch manche Experten haben Zweifel an der Aussagekraft einer solchen "Diagnose". Daher sorgte das Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichts für Aufsehen.
Portugiesisches Gericht hebt Quarantäne auf: PCR-Tests ersetzen keine medizinische DiagnoseQuelle: www.globallookpress.com

Immer wieder werden Zweifel an den PCR-Tests laut, die massenhaft eingesetzt werden, um eine "Infektion" mit dem Coronavirus nachzuweisen. Dennoch bilden sie die Basis für die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19. Verbunden sind diese mit immer aufs Neue vermeldeten Rekord-Infektionszahlen, die zuletzt den von der Bundesregierung ausgerufenen "Lockdown Light" rechtfertigten.

Nun ereignete sich in einem kleinen europäischen Land vor wenigen Tagen Erstaunliches: in Portugal. Dort entschied vor wenigen Tagen ein Berufungsgericht, dass es unrechtmäßig sei, Menschen allein aufgrund eines PCR-Tests in Quarantäne zu schicken.

Das Gericht erklärte, dass die Aussagekraft der Tests von der Anzahl der verwendeten Zyklen und der anhand dessen ermittelten Viruslast der getesteten Person abhängen. 

Unter Berufung auf Jaafar et al. 2020 kam das Gericht daher zu dem Schluss, dass "wenn eine Person durch PCR als positiv getestet wird, wenn ein Schwellenwert von 35 Zyklen oder höher verwendet wird (wie es in den meisten Laboren in Europa und den USA die Regel ist), die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person infiziert ist, weniger als drei Prozent beträgt und die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis ein falsch positives ist, 97 Prozent beträgt".

Der Schwellenwert für die Zyklen, der für die derzeit in Portugal durchgeführten PCR-Tests verwendet wird, sei aber unbekannt, so das Berufungsgericht. 

Mit seinem Urteil kassierte es eine Entscheidung der regionalen Gesundheitsbehörde der Azoren. Diese hatte vier Personen unrechtmäßig unter Quarantäne gestellt, nachdem eine der Personen mittels eines PCR-Tests positiv auf das Coronavirus getestet worden war. In der Folge ging man bei den weiteren drei Personen davon aus, dass diese einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt seien. Folglich entschied die regionale Gesundheitsbehörde, dass alle vier infektiös und gesundheitsgefährdend seien und isoliert werden müssten. Ein Vorgehen, wie es nicht nur in Deutschland längst gängige Praxis ist.

Zudem sei der Nachweis einer Virusinfektion laut dem portugiesischen Gericht ohne Einbeziehung eines eingeschriebenen Arztes nicht zulässig.

"Die Feststellung einer Funktionsstörung, einer Krankheit oder des Zustands einer Krankheit durch das Studium ihrer Symptome und Anzeichen und die Analyse der durchgeführten Tests ist ein grundlegendes Gesundheitsverfahren, das von einem Arzt und in jedem spezifischen Bereich von einem Facharzt durchgeführt werden muss", halten die Juristen fest.

Außerdem erklärte man die Tatsache, dass "angesichts der angeblichen Schwere der Infektion" keiner der im vorliegenden Fall vermeintlich Infizierten von einem Mediziner begutachtet wurde, "offen gesagt (für) unerklärlich".

In der Begründung seines Urteils gegen die regionale Gesundheitsbehörde argumentiert das Berufungsgericht des Weiteren wie folgt:

"Angesichts der von Experten, d.h. denjenigen, die von Bedeutung sind, geäußerten wissenschaftlichen Zweifel an der Zuverlässigkeit der PCR-Tests, angesichts des Mangels an Informationen über die analytischen Parameter der Tests und in Ermangelung einer ärztlichen Diagnose, die das Vorliegen einer Infektion oder eines Risikos belegt, kann dieses Gericht unmöglich feststellen, ob C tatsächlich ein Träger des SARS-CoV-2-Virus war oder ob A, B und D einem hohen Risiko ausgesetzt waren."

Auch in Deutschland ist die Aussagekraft über die tatsächliche Infektiosität eines durch die millionenfach durchgeführten Polymerase-Kettenreaktion-Tests (PCR-Tests) positiv Getesteten umstritten. Im Rahmen eines entsprechenden Tests werden die in einer Probe enthal­te­nen Erbgut­spu­ren in mehre­ren Zyklen immer wieder verdop­pelt. Ist eine einzelne Spur des Virus vorhan­den, so sind es nach dem zwei­ten Zyklus bereits zwei, nach drei Zyklen vier, nach zehn 1.024 und nach 20 Zyklen 1.048.576 und so weiter, bis zum Auftre­ten eines posi­ti­ven Signals. Durch diese Vervielfältigung ist das Testverfahren in der Lage, schon geringe Virenmengen zu erkennen.

Je mehr Zyklen benötigt werden, umso geringer war die Konzentration in der Ursprungsprobe – und damit auch die Wahrscheinlichkeit einer Infektion.

"Dies führt beim PCR-Test aber auch dazu, dass Menschen ein positives Ergebnis bekommen, obwohl sie nur noch geringe Mengen an Virusmaterial im Körper haben und wahrscheinlich niemanden mehr anstecken können", hieß es dazu etwa in der Deutschen Apotheker Zeitung.

Derzeit sieht die Geset­zes­lage in Deutschland vor, dass sich alle posi­tiv auf das Virus getes­te­ten Perso­nen in Quaran­täne bege­ben müssen. Das lehnt das portugiesische Berufungsgericht in seiner Urteilsbegründung mit Verweis auf die Grundrechte ab:

"Im Augenblick konzentrieren sich die Energien des Landes (Portugal) auf den Notfall. Aber die Notwendigkeit, die Grundrechte zu schützen, auch und vor allem im Notfall, verlangt von den Gerichten, ihren Teil dazu beizutragen. Denn neben Medizin und Wissenschaft muss das Recht – und in erster Linie die Menschenrechte – im Vordergrund stehen: nicht um zu verbieten und zu sanktionieren – wie heute zu sehr betont wird –, sondern um jedem gegenüber das Recht zu garantieren und zu schützen. Heute wird der Notfall als Coronavirus bezeichnet. Morgen wissen wir es nicht mehr. Und was wir heute tun oder nicht tun, um die Einhaltung der Grundprinzipien des Systems aufrechtzuerhalten, kann unsere Zukunft bestimmen", hält das Gericht fest.

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