Marine Le Pen soll sich wegen Verbreitung von IS-Gräuelfotos vor Gericht verantworten
Die Vorsitzende der Partei Rassemblement National wird wegen der Verbreitung von Gräuelfotos, die Hinrichtungen durch die Terrormiliz "Islamischer Staat" zeigen, angeklagt, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Die französische Justiz sieht es als erwiesen an, dass die Bilder zu Terrorismus anstacheln, Pornographie beinhalten oder die Menschenwürde grob verletzen.
Angesichts der harten Position von Le Pen gegen den islamischen Extremismus sollte es nicht überraschen, dass die umstrittenen Tweets nicht als Terrorunterstützung gedacht waren. Sie folgten als Reaktion auf die Worte des französischen Journalisten Jean-Jacques Bourdin, der ihre harte Rhetorik mit der des IS verglich. Le Pen sagte seinerzeit, dass die Bilder an Bourdins leichtsinnigen Vergleich erinnern sollten.
Cette poursuite honteuse contre ceux qui dénoncent DAESH tombe au moment où le gouvernement accueille les djihadistes et leurs familles à bras ouverts. Ça en dit long sur l’état de déliquescence politique et morale de nos « élites » dirigeantes. MLPhttps://t.co/UsVLUi0dtI
— Marine Le Pen (@MLP_officiel) 12. Juni 2019
Das Europäische Parlament beschloss im Februar 2017, Le Pen die Immunität zu entziehen, um den Weg für ein Verfahren gegen sie freizumachen.
Le Pen sprach sich auf Twitter gegen die Gerichtsverhandlung aus und erklärte, sie sei eine Zielscheibe, obwohl sie die Terrororganisation klar und deutlich kritisiert, während die französische Regierung weiterhin Dschihadisten und ihre Familien mit offenen Armen in Form von Massenmigration begrüße.
Die 50-jährige Politikerin hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Fall eine Verletzung ihrer Meinungsfreiheit darstelle.
Mehr zum Thema - Nach Bildern von IS-Hinrichtungen: Gericht ordnet psychiatrische Untersuchung von Marine Le Pen an
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.