Europa

Neue Kindergeld-Regeln: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

In Österreich beschäftigte Ausländer, deren Kinder in der Heimat leben, sollen weniger Kindergeld bekommen. Der Beschluss sorgt seit Monaten für Diskussionen. Jetzt will die EU-Kommission mit einem Verfahren gegen Österreich einen Schlussstrich ziehen.
Neue Kindergeld-Regeln: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einQuelle: Reuters

Es war eine der ersten Entscheidungen der österreichischen Regierung unter Sebastian Kurz: Die Kindergeldzahlungen für EU-Bürger, deren Kinder im Heimatland wohnen, werden gekürzt bzw. an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat angepasst. Der Beschluss kam Anfang Januar 2018, nur wenige Wochen nachdem die neue Regierung aus konservativer ÖVP und rechter FPÖ im Amt war. Im Oktober 2018 war die so genannte Indexierung der Familienbeihilfe dann vom österreichischen Parlament beschlossen worden.

Nun aber hieß es aus Brüssel, die neuen österreichischen Kindergeld-Regeln verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die Brüsseler Behörde leitete deswegen am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein.

Österreichische Familienministerin sieht europäisches Recht nicht verletzt

Die so genannte Familienbeihilfe ist in der Alpenrepublik nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt zwischen 112 Euro ab der Geburt und 162 Euro ab 19 Jahren. Die bereits erwähnte Indexierung war am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit bekommen jetzt etwa 125.000 Kinder weniger Geld als zuvor. Von den Kürzungen sind vor allem Familien aus Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei betroffen. Auf diese Weise rechnet Österreich mit Einsparungen von rund 100 Millionen Euro. Derzeit fließen jährlich 273 Millionen Euro an Familienbeihilfe an Personen, deren Kinder nicht in der Alpenrepublik ansässig sind.

Die österreichische Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) nahm die Einleitung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gelassen auf.

Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist", teilte Bogner-Strauß der österreichischen Nachrichtenagentur APA am Donnerstag mit.

Sofern die Kommission sich nicht von den österreichischen Argumenten überzeugen lasse, sei letztlich der Europäische Gerichtshof am Zug.

Auch in Deutschland wurde eine ähnliche Lösung diskutiert

In Deutschland war diese Lösung ebenfalls mehrfach diskutiert worden. Denn in den vergangenen fünf Jahren sind die Überweisungen ins Ausland stark gestiegen. Während 2012 Kindergeld in Höhe von rund 75 Millionen Euro ins Ausland geflossen war, waren es im vergangenen Jahr rund 402 Millionen Euro. Unter den knapp 252.000 Kindern, für die Beiträge in europäische Staaten oder die Türkei überwiesen wurden, bildeten die polnischen Kinder (123.855) die größte Gruppe.

Die CSU hatte im Juni 2018 im Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Höhe der Familienleistung an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, vorgestellt. Der Finanzausschuss entschied jedoch, seine Beratungen zu der Initiative auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Als ein Grund gelten die Bedenken der EU-Kommission.

Brüssel argumentiert hierbei stets, dass die gleichen Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten. Kindergeld und andere Familienleistungen in Ländern wie Österreich und Deutschland sollen nur an diejenigen EU-Ausländer gezahlt werden, die auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen.

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