Europa

Frankreich: Innenministerium will Boykott israelischer Produkte strafrechtlich verfolgen

Er werde dafür sorgen, dass der Boykott israelischer Produkte strafrechtlich verfolgt wird – diese Ankündigung machte der Staatssekretär des französischen Innenministeriums, Laurent Nunez, während einer Veranstaltung in Paris.
Frankreich: Innenministerium will Boykott israelischer Produkte strafrechtlich verfolgenQuelle: Reuters © Gonzalo Fuentes

Der Conseil Représentatif des Institutions juives de France (CRIF) ist ein Dachverband französisch-jüdischer Organisationen. Die Organisation ist zudem der offizielle französische Partner des World Jewish Congress (WJC), dem weltweiten Dachverband der jüdischen Gemeinden und des European Jewish Congress.

Der CRIF organisierte am 18. November im Palais des Congrès in Paris einen Kongress mit dem Titel "La République contre les haines" ("Die Republik gegen den Hass"). Konferenzen, Debatten und Rundtischgespräche standen im Mittelpunkt des Tagung, an der politische, intellektuelle und religiöse Persönlichkeiten teilnahmen. Unter ihnen war auch der Staatssekretär im Innenministerium, Laurent Nunez, der die Abschlussrede der Veranstaltung hielt.

Nachdem er die Rolle des CRIF bei der Verteidigung der "Werte der Republik gegen den Hass" gelobt hatte, verurteilte der ehemalige Chef der DGSI (Inlandsgeheimdienst in Frankreich) scharf "die Forderung nach einem Boykott israelischer Produkte". In diesem Zusammenhang kündigte er an, dass er mit Innenminister Christophe Castaner zusammenarbeiten werde, um sicherzustellen, dass Gerichtsurteile wirksam werden. "Diese Handlungen stellen eine Straftat dar, und die Präfektur sammelt weitere Erkenntnisse, so dass ein Verfahren eingeleitet werden kann", so Nunez.

In Frankreich setzen zwei Urteile des höchsten französischen Gerichts (Kassationsgericht) vom 20. Oktober 2015 diese Boykottaufrufe mit der "Provokation von Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen eine Person oder Gruppe von Personen aufgrund ihrer Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe, Nation, Rasse oder Religion" gleich (Artikel 24 Absatz 8 des Pressegesetzes). Wer zum Boykott aufruft, riskiert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von 45.000 Euro oder jeweils nur eine der Strafen.

Wie Le Monde in einem Artikel vom 6. November 2015 berichtete, hatte das höchste französische Gericht das Urteil des Colmarer Berufungsgerichts gegen 14 Aktivisten der Bewegung "Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen" (BDS - eine internationale Bewegung, die darauf abzielt, Druck auf Israel gegen die Besatzung auszuüben) auf 28.000 Euro Schadenersatz für die Zivilparteien und jeweils auf eine aufgeschobene Geldstrafe von 1.000 Euro bestätigt. Letztere hatte am 26. September 2009 an einer Demonstration in einem Carrefour-Supermarkt in Illzach bei Mulhouse teilgenommen und dort "zu einem Boykott von Produkten aus Israel aufgerufen".

BDS-Anwalt Antoine Comte kritisierte diese Entscheidung als "repressiv". "Die Möglichkeit, die Politik eines ausländischen Staates zu kritisieren, ist ein wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit", sagte er gegenüber RT France in einem Interview im Jahr 2015.

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