Europa

Europarats-Untersuchung zum Gewerkschaftshaus-Pogrom von Odessa: Polizei wusste von Anschlagsplänen

Am gestrigen Mittwoch veröffentlichte der Europarat einen Bericht, dem zufolge "kein substanzieller Fortschritt" bei der Untersuchung der blutigen Ereignisse am 2. Mai 2014 in Odessa gemacht wurde. Auch habe die ukrainische Polizei schon Tage zuvor von Plänen gewusst, die die Zerstörung des Gebäudes vorsahen. Kritik übt der Bericht auch an der mangelhaften Untersuchung der Schüsse auf dem Maidan im Februar 2014.
Europarats-Untersuchung zum Gewerkschaftshaus-Pogrom von Odessa: Polizei wusste von AnschlagsplänenQuelle: RT

Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, hat im April 2014 ein internationale Beratergremium eingerichtet, um zu kontrollieren, ob die Untersuchung der gewaltsamen Zusammenstöße, den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen. Vorgestellt wurden die Ergebnisse von dem Vorsitzenden des Gremiums und ehemaligem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Nicolas Bratza, Wladimir Butkewitsch, dem Gremiumsmitglied und ehemaligen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie dem Gremiumsmitglied und ehemaligen Staatsanwalt der Ukraine Oleg Anpilogow.

In dem 93 Seiten langen Bericht wird die Untersuchung der Kiewer Regierung äußerst negativ bewertet. So haben es die Sicherheitskräfte in Odessa, versäumt die tragischen Ereignisse zu stoppen. Laut dem Bericht wusste die Polizei schon Tage im Voraus von Plänen, das Gewerkschaftshaus in Odessa – Treffpunkt der Maidan-Gegenbewegung – zu zerstören. Aufgrund von Fehleinschätzungen und mangelnder Erfahrung in der Prävention von Massenunruhen haben die Behörden aber unzureichende Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Genauso haben die Behörden bei der Aufklärung der Ereignisse versagt: Bis heute ist eine effektive Untersuchung der Ereignisse nicht gewährleistet.

Der Bericht erwähnt, dass die Kiewer Regierung drei Untersuchungen zu den Ereignissen in Odessa initiierte. Die erste betraf das Verhalten der Polizei am 2. Mai 2014 und die Freisetzung von Gefangenen am 4. Mai 2014, nachdem Demonstranten das Polizeigebäude besetzten. Die Rolle des damaligen Vizepolizeichef Dmitrij Futschedschi dabei liegt bis heute im Dunkeln – er hat sich ins Ausland abgesetzt, kurz bevor die Ermittler ihn auf die Fahndungliste setzen konnten. Die zweite Untersuchung behandelte die Unruhen in der Innenstadt und das Feuer im Gewerkschaftshaus. Die Dritte das Verhalten der Rettungsdienste während des Brandes.

Das Gremium hielt fest, dass die Untersuchungen bisher weder effektiv waren, noch mit den Europäischen Konventionen der Menschenrechte übereinstimmen. Es fehlt vor allem an institutioneller und faktischer Unabhängigkeit. Die Ermittlungen wurden vom ukrainischen Innenministerium geführt – womit man im Prinzip gegen die eigenen Kollegen ermittelte. Die Auswirkungen dessen zeigen sich nicht zuletzt im Fall des flüchtigen Futschedschi.

Problematisch ist, nach Meinung der EU-Experten, dass die Staatsanwaltschaft, das ukrainische Innenministerium und die lokalen Behörden gleichzeitig, aber voneinander unabhängig, die Ereignisse untersuchten. Gerade Letztere verzögerten die Ermittlungen immer wieder. Ein besonders auffälliges Beispiel für „mangelnde Sorgfalt“ bei den Untersuchungen vonseiten der Behörden stellt, laut des Gremiums, die Tatsache dar, dass die späte Ankunft der Feuerwehr beim Gewerkschaftshaus erst nach fast einem halben Jahr, also im Dezember 2014, untersucht wurde.

Ein weiterer „besorgniserregender“ Punkt ist, dass zwei der Angeklagten wegen Mangel an Beweisen freigelassen wurden. Das Gremium kommt zu dem Schluss, dass die gemeinsame Anklage von 21 Personen ohne individuelle Trennung der Anklagepunkte die Verhandlungen verzögern und negativ beeinflussen. Beanstandet wurde des Weiteren, dass die Behörden zwar eine allgemeine Information bereitgestellt hatten, diese aber widersprüchlich waren. Auch wurden keine Maßnahmen ergriffen, um den Opfern und ihren Verwandten regelmäßige und direkte Informationen bereitzustellen. Auf der Webseite des Innenministeriums gibt es einen eigenen Abschnitt zu den Ereignissen auf dem Maidan – aber keine zu den Ereignissen in Odessa.

„Bisher wurde noch keine Anklage im Zusammenhang mit dem Feuer im Gewerkschaftshaus erhoben.“ Somit kommt das Gremium des Europarates zu dem Ergebnis, dass „all diese Mängel einen wesentlichen Fortschritt bei den Untersuchungen der gewaltsamen Ereignisse in Odessa unmöglich machen“. Das Untersuchungsergebnis zu den Geschehnissen auf dem Maidan befand das Gremium ebenso für unzureichend und es entspräche nicht den geforderten Standards der Europäischen Konvention für Menschenrechte.

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