EU beschließt Zinserträge eingefrorener russischer Vermögen für Ukraine abzuzweigen
Der EU-Rat hat am Montag einem Beschluss zugestimmt, Erträge aus russischen Vermögenswerten abzuzweigen und einzubehalten, die im Zuge der Sanktionen eingefroren wurden. Das soll nach Angaben des Rates der erste Schritt sein, um sie später im Interesse der Ukraine weiter verwenden zu können, hieß es in einer Erklärung auf seiner Webseite.
Gebilligt wurde auch eine unmittelbar in den Mitgliedstaaten wirkende Verordnung zur Festlegung der Pflichten von Zentralverwahrern, die Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank halten, welche infolge der Einführung restriktiver Maßnahmen eingefroren wurden. Dem Dokument zufolge können die Verwahrstellen in der Europäischen Union die Erlöse aus den russischen Vermögenswerten nicht nach eigenem Gutdünken verwenden, sondern müssen sie auf separaten Konten aufbewahren.
Diejenigen Banken oder Finanzdienstleister, die russische Vermögenswerte von mehr als einer Million Euro halten, sind künftig verpflichtet, Erlöse daraus – beispielsweise Zinserträge – auf gesonderten Konten aufzubewahren. In einem zweiten Schritt ist geplant, dieser Erträge für die Ukraine bereitzustellen.
Nach Beginn der militärischen Intervention Russlands in der Ukraine froren die EU und die G7-Länder rund 300 Milliarden Euro an russischen Zentralbankreserven ein. Etwa 200 Milliarden davon halten in der EU Geldinstitute und Finanzdienstleister, hauptsächlich auf den Konten der belgischen Euroclear. Im Oktober 2023 teilte das Unternehmen mit, dass es in neun Monaten rund drei Milliarden Euro an Zinsen durch die Anlage sanktionierter russischer Vermögenswerte erwirtschaftet habe.
Die Europäische Zentralbank warnte unterdessen, dass die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte durch Europa zur Finanzierung der Ukraine langfristig ein Reputationsrisiko für den Euro darstellen könnte. Sie forderte Brüssel auf, "über diesen einzelnen Konflikt hinauszublicken" und andere Wege zur Finanzierung Kiews zu finden.
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