Schweiz verhängt Waffenembargo gegen Russland und Ukraine
Am Mittwoch hat die Schweiz das achte EU-Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Bildung und Forschung umfassen die Sanktionen zusätzlich ein Verbot für Waffenexporte nach Russland, das sich teilweise auf die Ukraine erstreckt. Die Entscheidung wurde aus Gründen der Neutralität der Schweiz getroffen.
Wie das Ministerium betont, wurde das Rüstungsembargo bisher im Rahmen der bestehenden Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetzgebung umgesetzt. Nun wird das Embargo explizit in die entsprechende Verordnung im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine aufgenommen.
Der neutrale Status des Landes ist mit gewissen Einschränkungen bei der Ausfuhr von Waffen verbunden. Laut dem Neutralitätsgesetz sind direkte Waffenlieferungen an Konfliktparteien verboten. Dies war der Grund für die Schweiz, Deutschland die Lieferung von Munition für den Schützenpanzer Marder an die Ukraine zu verbieten, da diese in Zürich hergestellt wird. Dennoch erlaubte die Schweiz im Juni dieses Jahres Lieferungen von Rüstungsgütern mit schweizerischen Komponenten an die Ukraine. Wegen der Kritik an Handlungen der Behörden veröffentlichte die Regierung in Bern Ende Oktober einen Bericht zur Neutralität, in dem sie die Unzulässigkeit von Lieferungen von Waffen aus der Schweiz an Russland und an die Ukraine bestätigte.
Neben anderen Maßnahmen des achten Sanktionspakets nennt das Wirtschaftsministerium eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Preisobergrenzen für Rohöl und Erdölprodukte aus Russland sowie Einschränkungen für wirtschaftlich bedeutende Güter für Russland wie etwa Eisen- und Stahlprodukte, Luft- und Raumfahrtgüter. Ebenso schließen die Maßnahmen Verbote für die Erbringung weiterer Dienstleistungen in den Bereichen IT, Ingenieurwesen, Architektur und Rechtsberatung an die russische Regierung und an russische Unternehmen ein.
Anfang Oktober hatte die EU das achte Sanktionspaket gegen Russland eingeführt. Damit reagierte man auf die Aufnahme der Gebiete Cherson und Saporoschje sowie der Volksrepubliken Donezk und Lugansk in die Russische Föderation.
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