Europa

Von der Leyen will 40-Prozent-Frauenquote für börsennotierte Unternehmen

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen strebt eine gesetzlich verpflichtende 40-Prozent Frauenquote in den Kontrollgremien an der Börse notierter Unternehmen an. Unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die deutsche Regierung ein solches Vorhaben für Deutschland abgelehnt.
Von der Leyen will  40-Prozent-Frauenquote für börsennotierte UnternehmenQuelle: www.globallookpress.com © Claudio Furlan

In Deutschland gibt es zwar seit dem Jahr 2015 eine Frauenquote in Aufsichtsräten, diese beträgt jedoch nur 30 Prozent, und gilt lediglich für besonders große Unternehmen. In den Vorständen börsennotierter Unternehmen, die mindestens vier Mitglieder zählen, muss mindestens eine Frau sitzen.

Ein Gesetzesvorschlag für eine 40-Prozent-Frauenquote liegt schon seit Jahren vor und wurde unter der EU-Justizkommissarin Viviane Reding im Jahr 2012 erarbeitet. Demnach müssten in großen börsennotierten Unternehmen 40 Prozent der Mitglieder der Kontrollgremien weiblich sein. Kleine und mittlere Unternehmen sind von der Vorschrift ausgenommen. Unter Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde dies abgelehnt. In Frankreich hingegen gilt bereits eine Frauenquote von 40 Prozent in Unternehmen.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hofft, angesichts des Regierungswechsels in Deutschland, dass das vor Jahren abgelehnte Vorhaben in Berlin nun Zustimmung finden wird. Von der Leyen erklärte:

"Es ist an der Zeit, dieses Dossier voranzubringen." 

Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird es zwar keine Strafen bei Verstößen geben. Die Unternehmen würden aber aufgefordert zu erklären, warum sie der Quote nicht nachkommen. Im EU-Gleichstellungsindex erreicht Deutschland den zehnten Platz. Die Maßnahmen der Politik im Zuge der Pandemie bedrohen EU-weit die Fortschritte. An der Spitze des Indexes liegen Schweden und Dänemark, gefolgt von den Niederlanden, Finnland und Frankreich. In Deutschland wird die Gleichstellung im Bereich Bildung als schlecht bewertet. So gibt es weiterhin in einigen Studienfächern und Berufen eine ungleiche Konzentration von Frauen und Männern. Auch Sonderinitiativen haben daran bisher nichts ändern können. 

Mehr zum Thema - Rechtsgutachten gegen Patriarchat: Gendern für staatliche Stellen laut Grundgesetz verpflichtend

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.