Europa

Streit zwischen EU und Dänemark: Dänische Regierung muss Familienzusammenführung beschleunigen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, drei Jahre Wartezeit für einen Antrag auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Dänemark kündigt eine Gesetzesänderung mit Ausnahmen an. Ein syrischer Flüchtling hatte gegen Dänemark geklagt.
Streit zwischen EU und Dänemark: Dänische Regierung muss Familienzusammenführung beschleunigenQuelle: www.globallookpress.com © © Gonzales Photo/Simon Skipper via

Der Fall des syrischen Flüchtlings Dr. Mosalam Albaroudi, der im Jahr 2015 nach Dänemark gekommen war, wurde zu einem Präzedenzfall. Fünf Monate nach seiner Ankunft in Dänemark hatte er einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, damit seine Frau und die beiden Kinder auf sicherem Wege nach Dänemark einreisen können. Er sollte ein Jahr bis zur Antragstellung warten, dann gab es eine Gesetzesänderung, welche die Wartezeit noch weiter nach hinten schob. Das oberste Gericht Dänemarks bestätige die Entscheidung im Jahr 2017. Der Syrer wandte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 

Der Gerichtshof urteilte am 9. Juli, dass eine dreijährige Wartezeit für den Antrag auf Familienzusammenführung einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle. Es gebe "kein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Interesse des Antragstellers, mit seiner Frau in Dänemark wieder vereint zu werden, einerseits und dem Interesse der Gesellschaft insgesamt, die Einwanderung kontrollieren zu können, um das wirtschaftliche Wohlergehen des Landes zu schützen, eine wirksame Integration zu gewährleisten und den Zusammenhalt der Gesellschaft aufrechtzuerhalten, andererseits". Insgesamt 16 Richter sahen das so. Zudem wurde Albaroudi eine Entschädigung in Höhe von 75.000 Dänischen Kronen (rund 10.000 Euro) zugesprochen.  

Dänemark reagiert jetzt auf die Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und kündigte am Freitag an, es werde im kommenden Jahr ein Gesetz zur Änderung des Einwanderungsgesetzes auf den Weg bringen. Danach soll die Wartezeit für anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus in Dänemark vor der Beantragung der Familienzusammenführung von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. 

Die Drei-Jahres-Regel gilt seit 2016 und war eine Reaktion auf die sogenannte Flüchtlingskrise. Die Regierung aber hält sich bei dem Entgegenkommen der europäischen Instanzen eine Option offen. In Zeiten extrem hoher Flüchtlingszahlen kann die Wartezeit wieder auf drei Jahre verlängert werden. Der dänische Einwanderungsminister Mattias Tesfaye führt aus: 

"Ich bedaure natürlich, dass das Urteil gegen Dänemark ausgefallen ist. (...) Wir arbeiten hart daran, unsere Flüchtlingszahlen auf einem Rekordtief zu halten, aber wenn wir heute eine ähnliche Situation wie 2015 haben, wollen wir in der Lage sein, die Grenze von zwei auf drei Jahre anzuheben. Das ist ein gutes Instrument, das wir in unserem Werkzeugkasten haben." 

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