Europa

Ungarn verurteilt EU-Klage gegen Anti-LGBT-Propagandagesetz

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán verurteilt die Klage der Europäischen Kommission gegen das ungarische Anti-LGBT-Propagandagesetz. Die EU ist der Ansicht, das dieses Gesetz diskriminiere LGBT-Personen. Orbán nennt das EU-Vorgehen "legalisierten Hooliganismus".
Ungarn verurteilt EU-Klage gegen Anti-LGBT-PropagandagesetzQuelle: Reuters © Bernadett Szabo

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat die Verletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das ungarische Anti-LGBT-Propagandagesetz als legalisierten Hooliganismus verurteilt. Dies erklärte er am Freitag in seiner Rede im Radio.

Die Verurteilung der Aktivitäten der Europäischen Union erfolgte, nachdem die Kommission rechtliche Schritte gegen Ungarn eingeleitet und behauptet hatte, dass ein neu eingeführtes Gesetz zum Verbot der Förderung von Homosexualität LGBT-Personen diskriminiere.

Orbán bezeichnete die Haltung der Europäischen Kommission als "beschämend" und erklärte, dass die gegen seine Regierung eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren "legalisierter Hooliganismus" seien. Der ungarische Ministerpräsident verteidigte die Aktionen seiner Regierung und bekräftigte, dass es LGBT-Aktivisten nur untersagt werde, sexuelle Propaganda in Schulen zu fördern.

Wenn die rechtlichen Schritte der EU erfolgreich werden, könnten Corona-Hilfen für Ungarn in Gefahr sein. Anfang Juli forderten die Abgeordneten des Haushaltskontrollausschusses des EU-Parlaments, die Zahlungen an Ungarn wegen "schwerer Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit" einzustellen, und begründeten dies mit Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung von LGBT-Personen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen brachte die Bedenken der EU hinsichtlich der neuen Gesetzgebung in Ungarn zum Ausdruck und bezeichnete das Vorgehen Ungarns als "Schande", die "unsere Werte und unsere Identität verletzt".

Die EU hatte zuvor ihre Befugnisse genutzt, um Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen der Einrichtung LGBT-freier Zonen durch lokale Behörden innerhalb des Landes zu verfolgen. Mehr als 100 Standorte in ganz Polen hatten angegeben, dass sie LGBT-frei sind, was die EU als "Verstoß gegen EU-Verträge" bezeichnete.

Das Vertragsverletzungsverfahren ermöglicht es der Kommission, bei möglichen Verstößen gegen das EU-Recht vorzugehen. Die EU wird zunächst eine förmliche Anzeige des Verfahrens an das betreffende Land senden, die zu einem Gerichtsurteil und möglichen Geldstrafen eskaliert, wenn das Land die mutmaßlichen Verstöße nicht angeht.

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