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"Gesetzesreform" in Spanien: Droht ein permanenter Ausnahmezustand?

Spanien will mit Bezug auf die "Corona-Krise" eine "Sicherheitsgesetzesreform" durchsetzen. Demnach soll der Staat im "Krisenzustand" das Eigentum von Privatpersonen und Firmen beschlagnahmen dürfen. Auch die "Zusammenarbeit" mit den Medien soll dann ausgebaut werden.
"Gesetzesreform" in Spanien: Droht ein permanenter Ausnahmezustand?Quelle: www.globallookpress.com © Europa Press/R.Rubio.Pool

Wie die spanische Zeitung El País berichtet, die politisch nahe bei der sozialdemokratischen Regierung von Pedro Sánchez zu verorten ist, bereitet diese eine Reform des nationalen Sicherheitsgesetzes vor. Demnach sollen alle Personen ab 18 Jahren vom Staat zu "persönlichen Dienstleistungen" verpflichtet werden können, falls in Spanien – als Erfahrungswert dient die Corona-Krise – in Zukunft wieder ein ähnlicher Modus ausgerufen werden sollte.

Mögliche Beschlagnahmung von Vermögen und Dienstleistungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger ausnahmslos den Anordnungen und Anweisungen der zuständigen Behörden Folge leisten müssen, wenn eine sogenannte "Situation von Interesse für die nationale Sicherheit" ausgerufen wird. Das umstrittene Gesetz beinhaltet auch, dass verschiedene Behörden sämtliche Vermögenswerte "vorübergehend" beschlagnahmen oder "besetzen" können, ohne dass das näher erklärt wird. Das Portal Telepolis vermutet:

"Mit Blick zurück auf die Finanzkrise, als spanische Sparer schon befürchteten, enteignet zu werden, scheint man nun angesichts einer ausufernden Staatsverschuldung einen gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen."

Im Wortlaut des Gesetzentwurfs werden nicht ausdrücklich spanische Staatsbürger erwähnt, sondern alle Personen, die die Volljährigkeit erreicht haben. Die geforderte Dienstleistung hängt mit der jeweiligen Krise zusammen – danach richtet sich das zu enteignende Material. Die Krux ist, dass in der "Reform" nicht benannt wird, um welche Krisen es sich handeln könnte. Der Entwurf stellt sich jedoch so dar, dass die ergriffenen Maßnahmen "schrittweise, der Situation angemessen und nur bis zur Überwindung der jeweiligen Krise" getroffen werden sollen.

Medien als verpflichtender Teil der "Krisenprävention"

Medienkommunikationsunternehmen jeglicher Couleur müssen im Krisenfalle ebenfalls mit den dafür zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Sie müssen Informationen in die Öffentlichkeit bringen, die der "Krisenprävention oder einem operativen Zweck" dienen. Bereits in der Corona-Krise hatten die großen Medien in Spanien permanent über die Gefahren von COVID-19 berichtet.

Obwohl der neue Gesetzentwurf die Bürger verpflichtet, ihre Dienste und Vermögenswerte während einer Krise bereitzustellen, ist das Nationale Sicherheitsgesetz ein noch nicht ratifiziertes Gesetz, das womöglich zu rechtlichen Problemen zwischen dem Premierminister, der den Krisenfall ausruft, und dem Abgeordnetenhaus führen wird.

Der Entwurf wurde bereits am 22. Juni 2021 vom spanischen Kabinett einer ersten Lesung unterzogen, erreichte aber jetzt erst vor wenigen Tagen eine größere Öffentlichkeit. Sobald es ratifiziert ist, wird es dem Kongress vorgelegt. Regionalregierungen und einige Fraktionen wurden bereits über den Inhalt informiert – und zeigten sich wenig begeistert, da so der Zentralstaat noch mehr gestärkt würde.

Hintergrund: Beschaffung lebenswichtiger Güter

Hauptproblem während der Corona-Krise war vor allem der Mangel an Gesichtsmasken, Atemschutzmasken und persönlicher Schutzausrüstung. Die große Nachfrage nach diesen Produkten und das knappe Angebot führten zu Engpässen, die durch Exportbeschränkungen aus den Erzeugerländern noch verheerendere Auswirkungen generierten. Der Gesetzentwurf enthält Handlungsanweisungen, die eine ähnliche Situation in der Zukunft besser meistern sollen, die Versorgung mit lebensnotwendigen Ressourcen sicherstellt, aber auch die Selbstversorgung der Bürger stärker fokussieren will.

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