Europa

Brexit: Vereinigtes Königreich erlaubt Fristverlängerung für Anträge auf Bleiberecht von EU-Bürgern

EU-Bürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben nur noch eine Woche Zeit, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Die britische Regierung will jedoch auch über das Fristende am 30. Juni hinaus Anträge annehmen. Voraussetzung ist ein angemessener Grund wie eine schwere Erkrankung.
Brexit: Vereinigtes Königreich erlaubt Fristverlängerung für Anträge auf Bleiberecht von EU-Bürgern© Klaus Vedfelt

Im Vereinigten Königreich ansässig gewordene EU-Bürger mussten einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme stellen, um nach dem 30. Juni 2021 weiterhin im Vereinigten Königreich leben zu dürfen. Zahlreiche EU-Bürger erhalten demnächst eine Benachrichtigung: Wenn sie innerhalb einer Woche keinen Antrag stellen, verlieren sie das Recht auf Gesundheitsversorgung und Beschäftigung. Sollten sie bis zum 30. Juni dennoch keinen Antrag stellen, müssen sie damit rechnen, ausgewiesen zu werden. Das Recht auf Freizügigkeit endete mit dem endgültigen Austritt des Landes aus dem EU-Binnenmarkt am 31. Dezember 2020.

Das britische Innenministerium kündigte allerdings an, in entsprechenden Fällen eine Frist von 28 Tagen für eine späte Bewerbung zu setzen. Die Behörde verstärkt damit Bemühungen, diejenigen zu erreichen, die nichts von der Regeländerung wissen, einschließlich gefährdeter Gruppen wie Senioren.

Bislang wurden bereits 5,4 Millionen Anträge auf das Bleiberecht im Vereinigten Königreich gestellt. Davon wurden 4,9 Millionen positiv beschieden. Mehrere Hunderttausend Menschen warten noch auf das Ergebnis. Nach Schätzung von Experten haben zahlreiche EU-Bürger bisher keinen Antrag gestellt.

Die Organisation the3million, die sich für die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien einsetzt, begrüßte die Entscheidung, verspätete Anträge anzunehmen. Die Krux sei aber, dass die Menschen bereits mit Ablauf der Frist automatisch ihre Rechte verlören, kritisierte Maike Bohn von the3million. Das Innenministerium versicherte, es würden keine laufenden Zahlungen zur Sozialhilfe an EU-Bürger eingestellt, neue Anträge seien jedoch ebenfalls nicht möglich.

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