Abbruch der Verhandlungen: Handelsabkommen zwischen EU und Schweiz gescheitert
Die Schweiz hat einen geplanten Rahmenvertrag mit der EU über die bilateralen Beziehungen nach sieben Jahren Verhandlungen scheitern lassen. Das bedeutet, dass ihre bislang in etlichen Einzelverträgen geregelten Beziehungen kein stabileres Fundament erhalten würden. Die Regierung in Bern brach die Gespräche am Mittwoch einseitig ab, hieß es auf SWI swissinfo.
Es habe keine Einigung über entscheidende Punkte gegeben, sagte der Schweizer Präsident Guy Parmelin in Bern. Damit war der Vertragsentwurf, der seit Ende 2018 auf dem Tisch lag, nicht mehrheitsfähig. Die Schweiz bleibe dennoch eine "zuverlässige Partnerin der Europäischen Union", sagte der schweizerische Außenminister Ignazio Cassis. Er erwarte, dass die geltenden bilateralen Verträge weiter angewendet und Gespräche über neue Verträge fortgesetzt würden.
«Es ist das Ende eines Weges, aber nicht das Ende des bilateralen Weges»: Das #RahmenAbkommen ist an der Personenfreizügigkeit und Lohnschutzmassnahmen gescheitert. Aussenminister Cassis spricht von grundsätzlichen Differenzen zwischen der #EU und der #Schweiz. pic.twitter.com/GHLPTnXuav
— SRF News (@srfnews) May 26, 2021
Die EU-Kommission reagierte mit Bedauern auf diesen Entschluss. "Ohne dieses Rahmenabkommen wird die Modernisierung der laufenden Beziehungen unmöglich", hieß es in einer Mitteilung der Kommission. "Die bestehenden bilateralen Abkommen werden zwangsläufig veralten."
Erklärung der Kommission zur Entscheidung des Schweizer Bundesrats, die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz abzubrechenhttps://t.co/Ed54gdWkNr
— EU-Delegation Berne (@EUinSwitzerland) May 26, 2021
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte bis zuletzt gehofft, noch eine Lösung zu finden. Angesichts der Fortschritte, die in den vergangenen Jahren erreicht wurden, ist der Schritt der Schweiz bedauerlich, sagte ein Kommissionssprecher.
Konkrete Auswirkungen hat das Scheitern der Gespräche zunächst im Medizinbereich. Da seit diesem Mittwoch in der EU neue Vorschriften für Medizinprodukte gelten, hätte das entsprechende Vertragskapitel mit der Schweiz angepasst werden müssen. Nun müssen schweizerische Medizinprodukte, von denen ein Risiko ausgehen könnte, einen Zulassungsprozess in der EU durchlaufen – für die Hersteller ein erheblicher Mehraufwand, berichtet das Handelsblatt.
Aus Schweizer Sicht war ein unterschiedliches Verständnis von Freizügigkeit einer der Hauptstreitpunkte. Die Vorstellungen der EU sind für die Schweiz nicht akzeptabel gewesen, sagte Cassis, da es dadurch ein Recht auf dauerhaften Aufenthalt und Bezug von Sozialhilfe für EU-Bürger gegeben hätte. Das hätte für die schweizerische Zuwanderungspolitik einen "Paradigmenwechsel" bedeutet. In der Schweiz hatte sich massiver Widerstand gegen das Abkommen aufgebaut. Gewerkschaften und die rechte Partei SVP machten erfolgreich Stimmung gegen das Abkommen.
Das Scheitern der Gespräche dürfte weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Immer wieder gab es Versuche, noch einen Kompromiss zu finden. Allerdings hatte es in den entscheidenden Fragen keine Annäherung gegeben. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, über bilaterale Verträge aber in viele europäischen Projekte eingebunden. Sie hat auch Zugang zum EU-Binnenmarkt und gewährt im Gegenzug die Personenfreizügigkeit.
Mehr zum Thema - Das europäische Dilemma, oder: Wie Deutschland den USA Europa opfern will
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.