Europa

"Green Deal": Milliarden EU-Subventionen für "klimaneutrale" und vorgeblich nachhaltige Konzepte

Die EU-Kommission will mit neuen Verpflichtungen grüne Investments stark fördern. Kritiker sehen die Freiheit von Unternehmen ernsthaft gefährdet. Kritiker der größten Fraktion, der EVP, wollen Bioenergie, Gas und Kernenergie von der Regelung ausnehmen.
"Green Deal": Milliarden EU-Subventionen für "klimaneutrale" und vorgeblich nachhaltige KonzepteQuelle: www.globallookpress.com © Pignatelli/EUC

Seit dieser Woche ist es amtlich: Die EU-Institutionen – Parlament, Rat und Kommission – haben sich auf das neue EU-Klimaschutzgesetz geeinigt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nennt es den "Green Deal".

Das Gesetz verpflichtet alle Firmen in der EU, bis 2050 die sogenannte Klimaneutralität zu erreichen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Von der Leyen sagte: "Unser politisches Versprechen ist nun auch eine rechtliche Verpflichtung. Dieses Gesetz schreibt rechtsverbindlich fest, dass die EU bis spätestens 2050 klimaneutral sein muss." Was das an Investitionen für die in der EU ansässigen Firmen zusätzlich heißt, sagte sie nicht.

EU-Fördergelder werden ab sofort in nachhaltige Projekte umgelenkt. Um die Treibhausgase radikal zu senken, brauche sie nach eigenen Angaben jährliche Investitionen von 350 Milliarden Euro. Für ein nachhaltiges Finanzwesen will sie nun Investorengeld in großem Maßstab umleiten. Mit diesem komplizierten Regelwerk namens "Taxonomie" sollen Unternehmen, Versicherer und Banken zu mehr grünen Investitionen bewegt werden.

Die Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion Mairead McGuinness sprach von bahnbrechenden Vorschlägen. Mit der Taxonomie sollen Investoren künftig besser erkennen können, welche Finanzprodukte in der EU dem Klimaschutz tatsächlich nutzen.

Die komplizierten Regeln, die unter der Führung von Valdis Dombrovskis und seiner Kollegin McGuinness ersonnen wurden, sollen in Zukunft Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bevorzugt fördern. Eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen ist zur Kontrolle geplant. Mit einer neuen Direktive will sie fast 50.000 Unternehmen zu detaillierten Standards für die Nachhaltigkeit zwingen. Bisher waren es nur 11.000 Unternehmen. Auch kleinere und mittlere Unternehmen sollen sich den Standards beugen. Außerdem sind weitere sechs Änderungsrechtsakte vorgesehen, unter anderem zur Anlage- und Versicherungsberatung. Sie sollen dafür sorgen, dass Banken und Versicherer ihre Kunden bei Investitionen zur Nachhaltigkeit ermahnen.

CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion Markus Ferber sieht in dem Maßnahmenpaket eine Gefahr. Dem Handelsblatt sagte er:

"So, wie die Kommission das Thema angeht, besteht die große Gefahr, dass sich die vielen einzelnen Puzzlestücke am Ende nicht zu einem schlüssigen Gesamtbild fügen und die Regeln für alle Beteiligten nicht mehr anwendbar sind."

Obwohl der letzte Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung nicht abgearbeitet sei, bringe die Kommission schon den nächsten Schwung an Vorschlägen auf den Weg.

Im Europaparlament wird befürchtet, dass mit den Kommissionsvorschlägen zusätzliche Bürokratie auf die Unternehmen zukommt. So kritisierte die Vizepräsidentin des Europaparlaments Nicola Beer (FDP):

"Das Versprechen der EU-Kommission, die Taxonomie-Verordnung als eine einfache, anwendungsfreundliche Orientierungshilfe zu gestalten, ist nicht eingelöst worden. Klare Kriterien, ohne zusätzliche Bürokratielast für kleine und mittlere Unternehmen, da bleiben wir leider weit abgeschlagen."

Mit der Taxonomie greife die EU über die Finanzierung von Investitionen tief in die Kreditvergabe an Unternehmen ein. Es drohe eine politische Steuerung von Geschäftsmodellen und Lebensentwürfen.

Um keine Arbeitsplätze im Mittelstand zu gefährden, müsse sehr kurzfristig dafür gesorgt werden, dass die Berichtspflichten entschlackt werden und diese vor allem nicht schon für 2021 rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 vorgeschrieben sind. Auch der CSU-Europapolitiker Ferber sieht die zunächst noch freiwilligen Reporting-Regeln für mittelständische Unternehmen kritisch: "Was heute freiwillig ist, wird morgen verpflichtend."

Die geplante verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Beratung für Anleger durch Banken stößt auf Ablehnung im EU-Parlament. Nach Meinung von Kritikern dürfen Kunden nicht in Produkte gedrängt werden, die nicht für sie geeignet sind.

Die vorgeschlagene "delegierte Verordnung" zur EU-Klimataxonomie wird von Parlament und Mitgliedsstaaten in den nächsten vier Monaten geprüft.

Die EU-Exekutive hat Investitionen in Gas und Atomenergie von einer Regelung ausgenommen. Die EVP, die größte Fraktion im Europaparlament, lobt die Entscheidung. Markus Pieper (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe, sagte:

"Bioenergie, Gas und Kernenergie in einem eigenen separaten Rechtsakt zu regeln gibt die Chance für eine schnellere und effizientere Energiewende."

Nicht nur das EU-Parlament, sondern auch zahlreiche Mitgliedsstaaten aus Osteuropa sehen Gas weiterhin als unverzichtbare Übergangstechnologie.

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