Europa

Verbraucherverband kritisiert EU-Richtlinie: Schlechter Datenschutz bei Privatkonten

Trotz der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie – kurz PSD2 – sind ein Jahr danach die Kontodaten immer noch nicht sicher. Das zeigt ein Gutachten, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Institut für Verbraucherpolitik, ConPolicy, in Auftrag gegeben hat.
Verbraucherverband kritisiert EU-Richtlinie: Schlechter Datenschutz bei PrivatkontenQuelle: www.globallookpress.com © Klaus Ohlenschläger/Picture Alliance

Verbraucherschützer schlagen angesichts der erschreckenden Erfahrungen mit der neuen Bankenrichtlinie Alarm. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, meint im Handelsblatt:

"Das Gutachten bestärkt uns in der Einschätzung, dass die neuen Dienste Verbrauchern zwar einige Vorteile bringen können, sie dafür aber einen hohen Preis zu zahlen drohen."

Die neue Richtlinie bietet neue Freiheiten und verspricht weniger Bürokratie beim Kontowechsel. Gleichzeitig hebt sie das Bankenmonopol auf Kontodaten auf und verpflichtet die Kreditinstitute, speziellen Anbietern Zugang zu den Konten zu gewähren. Dabei handelt es sich meistens um Zahlungsauslöse- und Konto-Informationsdienste. Wie einfach diese Firmen dann an die Konten der Verbraucher kommen, regelt die neue Bestimmung. Sie registrieren sich einfach nur bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bieten Verbrauchern und Händlern alternative Zahlungsarten zu Kreditkartenzahlungen oder Lastschriften an.

Wenn sie tätig werden, greifen sie im Hintergrund auf das Konto des Verbrauchers zu und damit Konto- und Umsatzdaten ab. Mit ihnen gehen sie dann hausieren, etwa bei Energie-, Telekommunikations- oder Versicherungsanbietern.

Ursprünglich sollte die PSD2-Richtlinie Verbraucher schützen. Gutachter sehen das allerdings anders. Dorothea Mohn:

 "Eine effektive Kontrolle der Datenströme ist bislang nicht vorgesehen. Die Gefahr des durchleuchteten Verbrauchers ist real."

Einige PSD2-Anbieter würden für die Vermittlung von Angeboten sogar Provisionen erhalten. Mohn warnt:

"Wenn die Provisionen jedoch beeinflussen, welche Empfehlungen etwa ein Kontoinformationsdienst einem Verbraucher ausspricht, dann besteht ein erheblicher Interessenkonflikt zwischen Verbrauchern und den PSD2-Anbietern."

Die Verbraucherschützer sehen etwa bei der neuen Bank des Vergleichsportals Check24, der C24 Bank, dass deren Geschäftsmodell auf eine weitgehende Datenanalyse ihrer Kunden mit sich bringe. Rückschlüsse auf ihr Leben und Konsumverhalten würden so möglich. Verbraucherschützerin Mohn sagt:

"Während es Verbrauchern nutzen kann, gezielt ausgewählte Daten weiterzugeben, profitieren Unternehmen in der Tendenz davon, so viele Daten wie möglich zu erlangen und gewinnbringend zu verarbeiten."

Kunden würden dabei nicht ausreichend geschützt. In der Vergangenheit hatten nur Banken Zugriff auf den ökonomischen Fußabdruck ihrer Kunden. Das Girokonto gibt etwa Auskunft über Beschäftigung, Einkommen, Versicherungen, Fahrzeuge, Grundbesitz, Urlaub, Kredite und Bausparen.

Nun haben Kontoinformationsdienste Zugriff auch auf andere Daten. Formal soll die PSD2 zwar den Kontozugriff und die Log-in-Daten regulieren. Außerhalb des Kontozugriffes fällt die Datennutzung unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Darunter fallen auch Unternehmen, die die BaFin nicht kontrolliert. Kontoinformationsdienste sind deshalb dazu angehalten, vor der Weitergabe von Daten an Drittanbieter zu prüfen, welche Daten für die Serviceerbringung notwendig sind. Doch das werde nach den Verbraucherschützern nur wenig kontrolliert. So etwa, wenn der Zahlungsauslösedienst Sofort GmbH (gehört zur Klarna-Bank) Einsicht in das Kundenkonto nimmt und die Bonität prüft und diese Daten dann weiterverwende.  

Die Bundesregierung solle sich in der EU dafür einsetzen, dass Verbraucher von den Versprechen digitaler Finanzdienstleistungen profitieren können, ohne ihre Privatsphäre aufs Spiel zu setzen. Dafür seien strengere Regeln und eine wirksame Aufsicht über Kontoinformationsdienste erforderlich.

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