Europa

Belgien muss alle Corona-Einschränkungen in 30 Tagen aufheben

Die Liga für Menschenrechte hat den belgischen Staat für seine Entscheidungen während der Pandemie verklagt – diesen fehle die Rechtsgrundlage. Nun müssen die strengen Corona-Regeln rückgängig gemacht werden. Sonst droht eine Geldstrafe.
Belgien muss alle Corona-Einschränkungen in 30 Tagen aufhebenQuelle: www.globallookpress.com © Zheng Huansong

Nach einem Gerichtsurteil muss Belgien wegen unzureichender Rechtsgrundlage innerhalb von 30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen. Dies habe ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage der Liga für Menschenrechte entschieden, berichteten am Mittwoch mehrere Medien. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Urteil.

Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen Wochen verklagt, weil die Entscheidungen während der Corona-Pandemie keine Rechtsgrundlage hätten. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5.000 Euro täglich – aber maximal 200.000 Euro – vor, falls es nicht umgesetzt wird. Der flämischen Zeitung De Standaard zufolge kann der belgische Staat Berufung einlegen. Diese hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Derzeit gelten im Land strenge Corona-Regeln. Belgier dürfen nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushaltes engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske treffen. Shoppen geht nur mit Termin. Restaurants, Kneipen und Cafés sind ohnehin seit Monaten geschlossen. Im ganzen Land gilt schon lange eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem darf man ohne triftigen Grund weder nach Belgien ein- noch aus dem Land ausreisen.

Die aktuellen Corona-Maßnahmen beruhen auf dem Civil Safety Act von 2007 und zwei weiteren Gesetzen. Dieses Gesetz wurde nach der Gaskatastrophe in Ghislenghien eingeführt, um nach solchen Katastrophen schnell handeln zu können. Doch der zuständige Richter hat nun im Eilverfahren entschieden, dass diese Gesetze nicht als Grundlage für die aktuellen Ministerialerlasse dienen können, mit denen die Corona-Maßnahmen erlassen werden. Der Richter urteilt, dass das Legalitätsprinzip verletzt wurde, weil die aktuelle Arbeitsweise nicht vorhersehbar genug ist, teilte am Mittwoch De Standaard mit.

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