Europa

Island: Kneipen und Diskotheken öffnen wieder – Einreise nur für Geimpfte

Island fährt den Lockdown zurück: Restaurants, Schwimmbäder und Fitnessstudios erhöhen ihre Kapazitäten, Bars öffnen wieder. Dafür werden die Reisebedingungen verschärft: Zukünftig dürfen nur Geimpfte einreisen oder Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben.
Island: Kneipen und Diskotheken öffnen wieder – Einreise nur für GeimpfteQuelle: www.globallookpress.com © Frank May / picture alliance

Island lockert seinen Lockdown. Ab heute dürfen die Kneipen und Diskotheken erstmals seit knapp vier Monaten wieder öffnen. Sie müssen allerdings um 22 Uhr schließen. Die Gäste brauchen reservierte Sitzplätze und dürfen nur am Tisch bedient werden. Dasselbe gilt auch für Restaurants und Cafés. Die isländische Regierung reagiert damit auf die gesunkenen Zahlen an positiven Corona-Befunden. Derzeit gibt es pro Tag einen positiven Befund auf der Insel mit ihren rund 360.000 Einwohnern.

Weitere Lockerungen betreffen Schwimmbäder und Fitnessstudios. Diese dürfen wieder Einzelgäste empfangen, allerdings nur bis 50 Prozent der Kapazität – in den vergangenen Wochen waren die Studios lediglich für Gruppeneinheiten geöffnet. Nach wie vor gelten aber strenge Abstands- und Hygienevorschriften. Mund-Nasen-Masken müssen an öffentlichen Plätzen, an Sekundärschulen und Universitäten getragen werden. Ausgenommen sind davon Kinder unter 16 Jahren (nach 2005 geboren).

Wie aus einer Regierungsmitteilung hervorgeht, wird die maximale Besucherzahl in Kinos, Theatern, Museen sowie auf Konzerten und religiösen Veranstaltungen von 100 auf 150 angehoben. So viele Menschen dürfen sich von nun an je nach Ladengröße auch in Geschäften aufhalten. Die Teilnehmerzahl für öffentliche Zusammenkünfte bleibt dagegen bei maximal 20. Es darf auf öffentlichen Veranstaltungen kein Alkohol ausgeschenkt werden. Diese Regeln sollen vorläufig bis zum 3. März gelten.

Zusätzlich wurden die Einreisebedingungen für Touristen angepasst. Nach Island dürfen demnach nur gegen COVID-19 geimpfte Personen einreisen oder solche, die nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion hinter sich haben. Die Geimpften müssen ihre vollständige COVID-19-Impfung – beide Impfdosen – mit einem Nachweis belegen können. Dieser Nachweis muss Vorname und Nachname (so wie in den Reisedokumenten), Geburtsdatum, Nationalität, Reisepass- oder Personalausweisnummer und das Datum der Impfungen enthalten. Zudem muss COVID-19 als Krankheit genannt werden, gegen die geimpft wurde. Die Bescheinigung muss auf Isländisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Englisch oder Französisch ausgestellt sein. Island akzeptiert aktuell nur die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna.

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(rt/dpa)

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