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Auslieferung von Assange an USA abgelehnt – "Gefährdung der Pressefreiheit" spielte keine Rolle

Am Montag wurde das Auslieferungsgesuch der USA zurückgewiesen. Die "politische Motivation des Auslieferungsgesuchs" spielte dabei offensichtlich keine Rolle, so das Mitglied der Assange-Arbeitsgruppe im Bundestag Margit Stumpp. Am Mittwoch könnte Assange freikommen.
Auslieferung von Assange an USA abgelehnt – "Gefährdung der Pressefreiheit" spielte keine RolleQuelle: AFP © Tolga Akmen

WikiLeaks-Gründer Julian Assange könnte nach eineinhalb Jahren im britischen Hochsicherheitsgefängnis noch diese Woche auf freien Fuß kommen. Hintergrund ist die Entscheidung des britischen Central Criminal Court Assange nicht aufgrund von "Spionagevorwürfen" an die USA auszuliefern. Es besteht nach Ansicht von Richterin Vanessa Baraitser ein "unüberschaubar hohes Risiko", dass Assange sich das Leben nehme, sollte er in das berüchtigte Supermax-Gefängnis im US-Bundesstaat Colorado überführt werden.  

Zudem offenbarte das britische Gericht, dass der australische Aktivist am Asperger-Syndrom und schweren Depressionen leide.

Die Entscheidung des Gerichts nährt nun unter Beobachtern die Hoffnung, dass Assange noch im Verlauf dieser Woche freigelassen werden könnte. Das Anwaltsteam des Aktivisten hat nun bis Mittwoch Zeit, um einen Antrag auf Kaution einzubringen. Derweil haben die USA nun vierzehn Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Auch die Grünen-Politikerin und Mitglied der Assange-Arbeitsgruppe im Bundestag Margit Stumpp begrüßte das Urteil des britischen Gerichts. RT DE erklärte sie:

"Die Ablehnung der Auslieferung Julian Assanges an die USA ist angesichts seines schlechten Gesundheitszustands folgerichtig und ein wichtiger Meilenstein im WikiLeaks-Fall. Allerdings ist das noch nicht die letzte Entscheidung. Denn die USA können innerhalb der nächsten zwei Wochen Berufung gegen das heutige Urteil einlegen."

Stumpp äußerte die Hoffnung, dass das "Supreme Court das heutige Urteil dann hoffentlich" bestätige.

Zudem schloss sie sich der Forderung des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an, "Assange jetzt schnellstmöglich aus der unrechtmäßigen Haft im Hochsicherheitsgefängnis zu entlassen".

Richterin Baraitser akzeptierte die Belege medizinischer Experten, dass Assange während seiner Haft in Belmarsh offen über Selbstmord gesprochen habe. Demzufolge habe er daher bereits ein Testament aufgesetzt.

"Eine Rasierklinge wurde auch in seiner Zelle gefunden", berichten britische Medien.

Baraitser entschied, dass Assange in den USA Gefahr liefe, unter "speziellen Verwaltungsmaßnahmen" (SAMs) gehalten zu werden. Die entsprechenden Bedingungen sehen Einzelhaft mit eingeschränktem Zugang zur Familie und nur zwei Telefonanrufen pro Monat vor. Baraitser erklärte:

"Angesichts der Bedingungen der fast vollständigen Isolation ohne die Schutzfaktoren, die sein Risiko im HMP Belmarsh begrenzt haben, bin ich davon überzeugt, dass die von den USA beschriebenen Verfahren Herrn Assange nicht davon abhalten werden, einen Weg zu finden, Selbstmord zu begehen."

Aus diesem Grund habe sie gegen eine Auslieferung an die USA entschieden.

Sowohl im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh als auch in den USA sei das Selbstmordrisiko zu hoch. Baraitser enthüllte, dass Assange bereits 1991 versucht habe, sich das Leben zu nehmen. Zudem seien Depressionen Teil seiner Familiengeschichte. Sowohl seine Großmutter mütterlicherseits als auch ein Onkel des Australiers nahmen sich in deren Folge das Leben.

Derweil kritisierte Politikerin Stumpp trotz des positiven Ausgangs die Urteilsbegründung der britischen Richterin "ausdrücklich". So bemerkenswert es sei, dass die Richterin "ihre Entscheidung humanitär begründet" habe, sei ihre Argumentation "in allen anderen wichtigen Punkten (…) nicht nachzuvollziehen". Stumpp weiter:

"So wird grundsätzlich ignoriert, dass das Auslieferungsgesuch politisch motiviert ist. Darüber hinaus wird nicht angenommen, dass es bei der Anklage nach dem US-Spionagegesetz auch um eine Gefährdung der Pressefreiheit handelt, obwohl die Gefahr eines negativen Präzedenzfalls für die Pressefreiheit von der Fachwelt gesehen wird."

Zudem gehe das britische Gericht offensichtlich davon aus, "dass Assange in den USA ein faires Verfahren erhalten würde", erklärte die Sprecherin für Bildungspolitik und Medienpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen.

Die US-amerikanische Organisation Freedom of the Press Foundation erklärte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter:

"Der Fall gegen Julian Assange ist die gefährlichste Bedrohung für die US-Pressefreiheit in Jahrzehnten. Dies ist eine große Erleichterung für jeden, der sich um die Rechte von Journalisten sorgt."

Auch die US-Organisation beanstandete, dass der "Auslieferungsantrag nicht aus Gründen der Pressefreiheit" abgelehnt worden sei. Dennoch werde das Ergebnis Journalisten überall schützen.

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