Europa

Polen droht Social-Media-Unternehmen mit saftigen Geldstrafen wegen Zensur von Beiträgen

Social Media-Anbieter, die Beiträge mit legalem Inhalt entfernen, können in Polen laut einem neuen Gesetz mit bis zu 1,8 Millionen Euro bestraft werden. Nutzer der Onlinedienste begrüßen dies als Mittel gegen wachsende Forderungen nach Zensur in anderen Ländern.
Polen droht Social-Media-Unternehmen mit saftigen Geldstrafen wegen Zensur von BeiträgenQuelle: www.globallookpress.com © Omar Marques/ZUMAPRESS.com

Social-Media-Unternehmen, die Inhalte entfernen oder Konten sperren, die nicht gegen polnisches Recht verstoßen, können gemäß einem neuen Gesetz, das Justizminister Zbigniew Ziobro am Donnerstag in einer Pressekonferenz ankündigte, mit einer Geldstrafe belegt werden. Entsprechend dem Gesetz wird auch ein spezielles Gericht für den Schutz der Meinungsfreiheit innerhalb eines der Bezirksgerichte geschaffen.

Personen, deren Beiträge zensiert wurden, haben das Recht, sich bei der betreffenden Plattform zu beschweren, die innerhalb von 24 Stunden darauf reagieren muss. Der Nutzer hat anschließend 48 Stunden Zeit, eine Petition an das Gericht zu senden, um die Zulassung der gesperrten Inhalte zu erwirken. Das neue Gericht soll die Petition innerhalb von sieben Tagen prüfen.

Falls das Gericht zugunsten des Nutzers entscheidet und die Social Media Plattform die Inhalte nicht wiederherstellt oder die Sperrung des Kontos nicht aufhebt, wird sie vom polnischen Amt für elektronische Kommunikation mit einer Geldstrafe von bis zu 1,8 Millionen Euro belegt. Der gesamte Prozess wird laut Ziobro online stattfinden.

Die Opfer "ideologischer Zensur" würden von Social-Media-Plattformen zu Unrecht unterdrückt, "nur weil sie Ansichten äußern und sich auf Werte beziehen, die aus der Sicht von Gemeinschaften inakzeptabel sind", sagte der Justizminister. Er fügte hinzu:

"Der Nutzer von sozialen Medien muss das Gefühl haben, dass seine Rechte geschützt sind. Auch darf es keine Zensur der Sprache geben. Meinungsfreiheit und freie Diskussion sind das Wesen der Demokratie."

Das neue Gericht soll auch die Aufgabe bekommen, Anträge auf Sperrung von Inhalten zu bearbeiten, die gegen polnisches Recht verstoßen. Zusätzlich wird es eine neue Art von "blinder" Klage behandeln, bei der jemand, der von einer anonymen Partei im Internet Unrecht erlitten hat, eine Klage einreichen kann, um das Unrecht zu korrigieren, auch ohne die persönlichen Daten des Beklagten. Alles, was für eine solche Klage benötigt wird, ist der Benutzername des Täters, die Webseite, auf der der beleidigende Beitrag gemacht wurde, sowie das Datum und die Uhrzeit des Beitrags.

Staatssekretär Sebastian Kaleta erklärte, dass diese Lösung eine deutliche Verbesserung gegenüber den Versuchen von Ländern wie Frankreich und Deutschland darstelle, mit solchen Problemen umzugehen. Er merkte an, dass die Bemühungen dieser Länder "primär repressiv" seien und sich auf die schnelle Entfernung von Inhalten konzentrierten, anstatt die freie Meinungsäußerung zu schützen.

Eine Pressemitteilung der polnischen Regierung verwies auf den Digital Service Act der EU-Kommission, eine umfassende EU-weite Gesetzgebung, "die sich auch auf die Entfernung verbotener Inhalte konzentriert". Man betonte, dass das Gesetz einer der motivierenden Faktoren hinter Warschaus Einführung der neuen Schutzmaßnahmen für Meinungsäußerungen im Internet darstelle. In der Erklärung hieß es:

"Polen will seine eigenen Vorschriften erlassen, die das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung effektiv verteidigen, sodass im Falle eines Rechtsstreits die Gerichte über eine mögliche Verletzung des Gesetzes entscheiden."

Social Media Nutzer außerhalb Polens äußerten ihre Begeisterung bezüglich der neuen polnischen Gesetzgebung. Viele von ihnen, vor allem US-Amerikaner, wünschten sich solche Gesetze in ihren eigenen Ländern. "Muss schön sein, solche Staatsführer zu haben", schrieb ein Nutzer. 

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