Europa

Frankreich: Gericht findet quakende Frösche zu laut – Eigentümer müssen Teich ablassen

Nach neun Jahren Rechtsstreit wurde ein Ehepaar in Frankreich per Gericht aufgefordert, ihren Gartenteich abzulassen. Der Grund: ihre zu laut quakenden Frösche. Die grünen Teichbewohner waren so laut, dass die Anwohner über Lärmbelästigung klagten.
Frankreich: Gericht findet quakende Frösche zu laut – Eigentümer müssen Teich ablassenQuelle: Gettyimages.ru © Westend61

Michel and Annie Pécheras aus dem französischen Dorf Dordogne erhielten einen Gerichtsbeschluss, wonach sie 90 Tage Zeit haben, um den kleinen Teich auf ihrem Grundstück abzulassen und die Frösche loszuwerden. Das Gericht entschied, dass die Tiere während der Paarungszeit so viel Lärm machen, dass sie die Nachbarn stören. Jeder Verzugstag kostet demnach 150 Euro.

Michel Pécheras hatte vor 12 Jahren seinen Gartenteich angelegt – beschwert hatte sich damals niemand. Vier Jahre später reichte sein Nachbar Jean-Louis Malfione jedoch eine Klage ein. Er behauptete, dass die Lärmbelastung durch die Frösche zu bestimmten Jahreszeiten bis zu 63 Dezibel betrage – gemessen aus einem offenen Schlafzimmerfenster. Die Klage wurde zunächst abgelehnt, später jedoch bestätigt. Nach jahrelangem Hin und Her muss das Paar, dem mit hohen Geld- und Haftstrafen gedroht wurde, den Teich nun entwässern. Umweltschützer forderten die Behörden auf, bei der Umsiedlung der Frösche, zu denen auch geschützte Arten gehören, zu helfen. Diese Forderungen bleiben allerdings unbeantwortet.

Mehr zum Thema - Trophäenjägerin: "Ich werde das Jagen niemals bereuen"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.