Europa

UN: Frankreichs Sicherheitsgesetz mit Menschenrechten unvereinbar

Die UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte sind überzeugt, das "globale Sicherheitsgesetz", das in Frankreich eine Welle der Unzufriedenheit ausgelöst hat, sei mit internationalen Menschenrechtsstandards unvereinbar und erfordere eine umfassende Überprüfung.
UN: Frankreichs Sicherheitsgesetz mit Menschenrechten unvereinbarQuelle: Reuters © CHRISTIAN HARTMANN

Aus dem gemeinsamen Bericht der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte folgt, dass das in Frankreich neulich vorgeschlagene Sicherheitsgesetz "unvereinbar mit dem Völkerrecht und den Menschenrechten" sei, und es solle vollständig überarbeitet werden. Die fünf Experten, die den Bericht erstellten, vertreten die Vereinten Nationen nicht, jedoch berichten sie die Ergebnisse der Untersuchung dem UN-Menschenrechtsrat.

Das Gesetz wurde von Abgeordneten in der Nationalversammlung mit einer Mehrheit von 388 zu 104 Stimmen bei 66 Enthaltungen verabschiedet wurde und muss vom Oberhaus, dem Senat, geprüft werden. Es gibt den Behörden, insbesondere der Polizei, zusätzliche Befugnisse, was in den letzten Wochen zu Protesten in Frankreich führte. Das Gesetz soll unter bestimmten Umständen die Veröffentlichung von Bildern der Polizei verbieten und einen umfangreicheren Einsatz von Überwachungsdrohnen ermöglichen.

Französische Medienorganisationen beharren darauf, dass Artikel 24 eine Gefahr für die Pressefreiheit darstellt, da ihm zufolge die Veröffentlichung von Bildern von Sicherheitsbeamten im Einsatz strafbar wird, die das Ziel verfolgen, die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Polizistinnen oder Polizisten zu verletzen. Die UN-Experten schrieben in diesem Zusammenhang:

"Videoaufnahmen des Amtsmissbrauchs durch die Polizei, die durch die Öffentlichkeit aufgenommen wurde, spielen eine wesentliche Rolle bei der Überwachung öffentlicher Institutionen, was in einem Land, das die Rechtsstaatlichkeit respektiert, von grundlegender Bedeutung ist."

Die Regierung wies die Kritik der Öffentlichkeit zurück und argumentierte, dass Fotos weiterhin veröffentlicht werden können. Jedoch erklärte sich die Regierung unter Druck bereit, den umstrittenen Artikel des Sicherheitsgesetzes neu zu formulieren. Mittlerweile unterstrichen die UN-Sonderberichterstatter:

"Es ist ein gutes Zeichen, dass die Abgeordneten angekündigt haben, Artikel 24, der die Veröffentlichung von Bildern von Polizeibeamten einschränkt, neu zu schreiben, aber sie sollen noch weiter gehen und über den Zweck des gesamten Gesetzes nachdenken. Die einfache Neufassung von Artikel 24 wird seine Nachteile nicht beheben, und dieser Vorschlag ist sicherlich nicht der einzige im Gesetz, der eine Bedrohung für die Menschenrechte darstellt."

Unterdessen hebt der UN-Bericht auch Artikel 22 hervor, der den Einsatz von Drohnen zur Überwachung der Öffentlichkeit gestattet:

"Unter vielen anderen Elementen der vorgeschlagenen Gesetzgebung, die die Menschenrechte einschränken könnten, ist Artikel 22, der den Einsatz von Überwachungsdrohnen im Namen der Sicherheit und der Bekämpfung des Terrorismus genehmigt, was eine erweiterte Überwachung insbesondere von Demonstranten ermöglicht. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen auf das Recht auf Privatsphäre, die Freiheit, sich friedlich zu versammeln, und die Meinungsfreiheit im Land."

Der Bericht wurde verfasst, nachdem die Polizeipräfektur von Paris Journalisten aufgefordert hatte, Videoaufnahmen der Demonstration gegen das Gesetz in der französischen Hauptstadt am vergangenen Samstag zu übergeben. Der Behördenerklärungen zufolge wurden mehr als 60 Polizisten bei Zusammenstößen mit Jugendlichen am Ende des friedlichen Protests verletzt.

Am 28. November gingen in ganz Frankreich zwischen 133.000 und 500.000 Menschen auf die Straße, um gegen das "globale Sicherheitsgesetz" zu protestieren. Die Demonstrationen eskalierten zu Unruhen und Zusammenstößen mit Polizeibeamten.

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