EU will kartellrechtlich gegen Amazons wettbewerbswidriges Handeln vorgehen
Der weltweit größte Onlineversand-Händler Amazon soll ersten Untersuchungen zufolge gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen haben. EU-Kartellwächter werfen dem Unternehmen vor, nicht öffentliche Geschäftsdaten unabhängiger Händler verwendet zu haben und diese profitbringend für das eigene Geschäft zu nutzen. In einer Erklärung der EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, bestätigte diese die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung gegen den Onlineriesen.
Unsere Untersuchung zeigt, dass sehr detaillierte Geschäftsdaten in Echtzeit, die sich auf die Produkteinträge und Transaktionen von Drittanbietern auf der Amazon-Plattform beziehen, systematisch in die Algorithmen des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon einfließen. Basierend auf diesen Algorithmen entscheidet Amazon, welche neuen Produkte auf den Markt gebracht werden sollen, wie hoch der Preis für jedes einzelne Angebot ist, wie die Lagerbestände verwaltet werden und welcher Anbieter für ein Produkt am besten geeignet ist.
Sollte die Einschätzung der Wettbewerbshüter nach eingegangener Beschwerde durch Amazon weiter fortbestehen, könnte dem Unternehmen eine milliardenschwere Strafe drohen. Die Wettbewerbsvorschriften der EU sehen bei einem Verstoß eine Geldbuße in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Die Einnahmen von Amazon beliefen sich allein im Jahr 2019 auf etwa 280,5 Milliarden US-Dollar.
Am Dienstag wies Amazon die Vorwürfe aus Brüssel zurück und versuchte, sich zugleich als größter Freund der Einzelhändler zu verkaufen. So kümmere sich kein Unternehmen mehr um kleine Händler als der Onlinegigant selbst.
Es gibt mehr als 150.000 europäische Händler, die in unseren Stores verkaufen. Sie erwirtschaften jährlich mehrere zehn Milliarden Euro Umsatz und haben Hunderttausende von Arbeitsplätzen geschaffen.
Allein im vergangenen Jahr haben rund 70 Prozent der Konsumenten aus Frankreich und mehr als 80 Prozent in Deutschland bei Amazon eingekauft. Vestager sieht genau darin ein Problem. Das Sammeln der Daten durch Algorithmen soll zur Folge haben, dass das Einkaufen im Internet künftig nicht möglich sein wird, ohne bei Amazon zu bestellen. Genau diese Marktmacht möchte Vestager verhindern.
Das Bundeskartellamt hat ebenfalls Beschwerde gegen das Unternehmen geäußert. Die deutsche Behörde prüfte, ob sich der US-Konzern in der Corona-Pandemie wettbewerbswidrig verhalten habe. So sollen sich zu Beginn der Pandemie mehrere Amazon-Händler beschwert haben, dass sie aufgrund überhöhter Preise gesperrt wurden. Ein "Preiskontrolleur" darf Amazon laut Kartellamtspräsident Andreas Mundt nicht sein. Die Beschwerden werden von deutschen Bundesbehörden ernst genommen, da nach den USA Deutschland der zweitgrößte Markt für den Onlineriesen ist.
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