Europa

Corona-Politik in Schweden: Gesetzentwürfe zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Auch in Schweden steigen die COVID-19-Fallzahlen. Die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung einzugrenzen ist in Schweden verfassungswidrig. Die Regierung erarbeitet gesetzliche Verbote, die die Bewegungsfreiheit eingrenzen. In Kraft treten können diese aber erst im nächsten Sommer.
Corona-Politik in Schweden: Gesetzentwürfe zur Einschränkung der BewegungsfreiheitQuelle: www.globallookpress.com © Claudio Bresciani/Tt

Empfehlungen statt Verbote, keine Maskenpflicht, kein Lockdown: Als "Sonderweg" gepriesen oder kritisiert, versucht das skandinavische Land bisher, Wirtschaft und Menschen zu schonen und das Land durch die Pandemie zu manövrieren. Aber auch in den schwedischen Städten sieht man die Auswirkungen. Der Einzelhandel hat gelitten, die Innenstädte veröden durch Geschäftsaufgaben. Veranstaltungen werden abgesagt. Eine der größten weiterführenden Schulen musste wegen zu vieler COVID-19-Infektionen für drei Wochen schließen. 

Gemessen an der Einwohnerzahl (10,23 Millionen) sind 5.930 Menschen an einer Infektion durch das Coronavirus gestorben, intensivmedizinisch mussten 2.660 Personen behandelt werden. 108.969 Menschen (Stand Freitagmorgen, 23. Oktober 2020) steckten sich mit dem Virus SARS-CoV-2 an und erkrankten an COVID-19. Binnen 24 Stunden – von Donnerstag auf Freitag – stieg die Zahl der Infektionen um 1.614 gemeldete Fälle. Viermal die Woche werden neue Fallzahlen in Schweden publiziert. Norwegen setzte Schweden erneut auf die rote Liste, und Dänemark warnt seine Bürger, nicht in Hochrisikogebiete Schwedens (Norrbotten, Skåne, Sörmland, Västra Götaland) zu reisen.

Wegen steigender Zahlen will die schwedische Regierung Beschränkungen nicht mehr nur für die Gruppe der über 70-Jährigen Bevölkerung geltend machen. Zu groß die Gefahr von Depressionen, Schlaf- und anderen psychischen Störungen. Nun gilt für alle Bevölkerungsgruppen die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken, die Teilnahme an größeren Feiern zu vermeiden, auf öffentliche Transportmittel zu verzichten, bei Erkältungssymptomen zu Hause zu bleiben. 

Bewegungsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt 

Vor einer Woche beschloss die schwedische Gesundheitsbehörde, dass Regionen, in denen die Fallzahlen zu sehr steigen, ihre eigenen Regeln treffen können, so etwa in Uppsala. Ein Wochenende mit Studentenfeiern und der Auszahlung des Monatslohns soll zuletzt die Zahlen der mit dem Coronavirus Infizierten in die Höhe getrieben haben.

Hier werden die Einwohner dazu angehalten, auf öffentliche Transportmittel zu verzichten und keinen Umgang mit Personen aus anderen Haushalten zu haben. Wenn möglich, wird auf Homeoffice umgestellt. Bei allen Anweisungen der Regionen und der Regierung handelt es sich nicht um Regeln, deren Nichteinhaltung zu Strafen führt.

Denn dem steht die schwedische Verfassung entgegen. Diese untersagt ausdrücklich, die Bewegungsfreiheit einer Person zu begrenzen. Infizierte können nach dem Infektionskontrollgesetz zwar unter Quarantäne gestellt werden, eine allgemeine Ausgangssperre zu verhängen, ist allerdings nicht möglich. Anwälte des schwedischen Gesundheitsamtes waren zu dem Ergebnis gekommen, dass nur der Zugang zu Gebäuden, wie etwa auch Schulen, untersagt werden kann. Es bedürfe gesonderter Rechtsvorschriften, um die Freizügigkeit in ganzen Gebieten und Regionen zu unterbinden. Da sich Schweden seit langer Zeit nicht mehr in einer Kriegs- oder Krisensituation befunden hat, gibt es hier bislang keine Sonderregelungen. 

Die schwedische Regierung arbeitet nun an zeitlich begrenzten Verboten, die der Bevölkerung den Besuch von Stränden, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln gesetzlich verbieten. Da die Verfassung dem bis jetzt noch im Weg steht, wird es bis zum Sommer 2021 dauern, bis die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Kraft treten können.

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