Europa

Unterschiedlich schnell: Tempolimit in Österreich gilt nicht für inländische E-Autos

Auf einigen österreichischen Autobahnen dürfen sich Besitzer von Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen mit österreichischem Kennzeichen des Privilegs erfreuen, sich nicht an das Tempolimit halten zu müssen. Dies könnte gegen EU-Recht verstoßen.
Unterschiedlich schnell: Tempolimit in Österreich gilt nicht für inländische E-AutosQuelle: AFP © Barbara Gindl / APA

Immer dort, wo auf den Autobahnen Österreichs das Tempolimit den Zusatz IG-L (Immissionsschutzgesetz Luft) trägt, gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge aus Österreich. Statt 100 Kilometern pro Stunde, dürfen diese Fahrzeuge bis zu 130 Stundenkilometer schnell fahren. In Österreich sind diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet: Sie tragen eine weiße Kennzeichentafel mit grüner Aufschrift. Eine einheitliche, EU-Weite, Kennzeichnung gibt es bislang nicht. 

Der bayerische CSU-Abgeordnete Wolfgang Stefinger kritisiert diese Regelung. So sind etwa die viel befahrene Brenner- und die Inntalautobahn betroffen:

Die Regel ist unlogisch, wenn es darum geht, Emissionen zu verhindern. Die Regelung ist ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.  

Urteilen soll hierzu die EU-Kommission. Entweder müsse das Land Österreich allen Elektro- und Wasserstofffahrzeugen Ausnahmen von der Geschwindigkeitsbegrenzung erlauben, oder aber diese Sonderregelung werde aufgehoben, so Stefinger. 

In Österreich gilt die Sonderregelung auf Autobahn- und Schnellstraßen für rund 440 Kilometer Strecke. Beschlossen wurde die Regelung Ende 2018. In Kraft trat sie im Juni 2019. 

Die Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte Ende 2018: 

Wir wollen die Menschen davon überzeugen, dass es sich in mehrfacher Hinsicht auszahlt, auf ein E-Fahrzeug zu wechseln. 

Mehr zum ThemaZum halben Preis: Tesla-Chef Musk will E-Autos deutlich günstiger anbieten

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.