Europa

Europäisches Menschenrechtsgericht: Ungarn muss iranischstämmigem Transmann Entschädigung zahlen

Ungarn hat nach Ansicht des Europäischen Menschenrechtsgerichts (EGMR) gegen die Grundrechte eines aus dem Iran stammenden Transmannes verstoßen, der seine Geschlechtszugehörigkeit offiziell ändern wollte. Nun steht ihm laut dem Gericht eine Entschädigung zu.
Europäisches Menschenrechtsgericht: Ungarn muss iranischstämmigem Transmann Entschädigung zahlenQuelle: Gettyimages.ru © Gabriel Kuchta

Dass Ungarn den Vorgang wegen einer nicht vorhandenen ungarischen Geburtsurkunde verweigert habe, verletzte das Recht auf Privat- und Familienleben des Mannes, teilte der EGMR am Donnerstag mit. Ungarn muss dem Mann nun 6.500 Euro Entschädigung zahlen und dessen Gerichtskosten übernehmen. Diese Entscheidung ist endgültig.

Der Mann war EGMR-Unterlagen zufolge 1987 im Iran als Frau geboren worden. 2015 hatte er in Ungarn Asyl beantragt und dieses auch zugesprochen bekommen, da ihm wegen seiner Transsexualität im Iran Verfolgung drohte. 2016 beantragte er bei der ungarischen Einwanderungsbehörde eine Änderung des Geschlechts und des Namens, da seine iranischen Dokumente ihn weiterhin als weiblich identifizierten. Das Amt teilte laut Gerichtsunterlagen jedoch mit, dass die Geschlechtszugehörigkeit nur vom Standesamt geändert werden könne. Das Standesamt lehnte den Antrag wiederum ab, weil der Mann nicht in Ungarn geboren wurde.

Er ging gegen die Entscheidung gerichtlich vor. Jedoch fehle in Ungarn eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass ein nicht ungarischer Staatsbürger dort Namen und Geschlechtszugehörigkeit ändern möchte, erklärte der EGMR. Das ungarische Verfassungsgericht habe eine entsprechende Gesetzgebung angeschoben. Die Änderung sei bisher aber noch nicht durchgeführt worden.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte in 47 Mitgliedsstaaten. Der EGMR ist kein EU-Gericht.

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(rt/dpa)

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