Nahost

Strafgerichtshof lehnt Aufhebung des Haftbefehls gegen Netanjahu ab

In einer auf der Website des IStGH veröffentlichten Entscheidung wiesen die Richter einen israelischen Antrag auf Aussetzung der umfassenderen IStGH-Ermittlungen zu mutmaßlichen Gräueltaten in den palästinensischen Gebieten zurück.
Strafgerichtshof lehnt Aufhebung des Haftbefehls gegen Netanjahu abQuelle: AP © Manuel Balce Ceneta

Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben am Mittwoch den Antrag Israels abgelehnt, die gegen den israelischen Premierminister und den ehemaligen Verteidigungsminister erlassenen Haftbefehle zurückzuziehen, während der IStGH die israelische Anfechtung seiner Zuständigkeit für den Gaza-Krieg prüft.

In einer auf der Website des IStGH veröffentlichten Entscheidung wiesen die Richter zudem einen israelischen Antrag auf Aussetzung der umfassenderen IStGH-Ermittlungen zu mutmaßlichen Gräueltaten in den palästinensischen Gebieten zurück.

Der IStGH erließ am 21. November Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungschef Joaw Galant sowie gegen den Hamas-Führer Ibrahim al-Masri wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Konflikt.
Im Februar teilte das Gericht mit, dass die Richter den Haftbefehl gegen al-Masri, der auch unter dem Namen Mohammed Deif bekannt ist, zurückgezogen hätten, nachdem es glaubwürdige Berichte über seinen Tod gegeben habe.

Israel lehnt die Zuständigkeit des in Den Haag ansässigen Gerichts ab und bestreitet Kriegsverbrechen im Gazastreifen, wo es seit dem tödlichen Angriff der militanten Palästinensergruppe auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Militärkampagne zur Eliminierung der Hamas geführt hat. Sie ficht die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant an.

Israel argumentierte, dass eine Entscheidung der Berufungskammer vom April, in der die Vorverfahrenskammer angewiesen wurde, Israels Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts zu überprüfen, bedeute, dass es keine gültige Zuständigkeitsgrundlage für die Haftbefehle gebe.
Die Richter wiesen diese Argumentation jedoch zurück. Am Mittwoch erklärten sie, dass Israels Einspruch gegen die Zuständigkeit für die Haftbefehle noch anhängig sei und die Haftbefehle bis zur Entscheidung des Gerichts in Kraft bleiben würden. Es gibt keinen Zeitplan für eine Entscheidung über die Zuständigkeit in diesem Fall.

Im Juni verhängten die Vereinigten Staaten Sanktionen gegen vier Richter des IStGH – eine beispiellose Vergeltungsmaßnahme für die Ausstellung eines Haftbefehls gegen Netanjahu durch das Kriegstribunal. Zwei der sanktionierten Richter gehören dem Gremium an, das Israels Antrag auf Rücknahme der Haftbefehle abgelehnt hat.

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