Nahost

IStGH-Chefankläger Khan verteidigt seinen Haftantrag gegen Netanjahu und Galant

Nach seinen Haftanträgen gegen Israels Führung sieht sich der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, stark unter Druck. In einem Interview verteidigt er seine Entscheidung und erinnert die Unterzeichner des Römischen Statuts an ihre Pflichten.
IStGH-Chefankläger Khan verteidigt seinen Haftantrag gegen Netanjahu und GalantQuelle: AP © Marwan Ali

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat der britischen Zeitung The Times ein exklusives Interview gewährt, in dem er unter anderem seine Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joaw Galant verteidigte. Er kommentierte auch die Berichte, wonach einige Spitzenpolitiker in den USA und der EU ihren Unmut wegen seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht hatten. Auf diese Kritik antwortete Khan im Gespräch mit der Korrespondentin Christina Lamb, dass der Job eines IStGH-Anklägers nicht darin bestehe, jemandes Freund zu sein. Es spiele keine Rolle, ob man ihn für seine Arbeit mit Beifall bedenke oder verurteile:

"Wir müssen die gleiche Bedeutung aller Kinder, Frauen und Zivilisten in einer Welt hervorheben, die immer polarisierter wird. Wenn wir das nicht tun, welchen Sinn haben wir dann?"

Sollten sich die Unterzeichner des Römischen Statuts weigern, die Entscheidungen des IStGH zu befolgen, könnte dies "gravierende Folgen" nach sich ziehen. Das Gericht in Den Haag bezeichnete Khan als Kind der Vertragsstaaten und sich selbst als Betreuer oder Helfer. In Lateinamerika, Afrika und Asien beobachte man diese Situation sehr genau:

"Sind die mächtigen Staaten aufrichtig, wenn sie von der Rechtsordnung sprechen oder ist ihre regelbasierte Ordnung Quatsch und bloß ein Instrument der NATO und der postkolonialen Welt, wobei sie keinen realen Wunsch haben, das Gesetz für alle gleich geltend zu machen?"

Der IStGH-Chefankläger ließ auch die Vorwürfe abblitzen, dass er den Staat Israel mit der Terrororganisation Hamas gleichgesetzt habe. Khan stimmte zu, dass Israel im Unterschied zur Hamas ein demokratisches Land mit einem Obersten Gericht sei. Er bestätigte zwar auch Israels Recht auf die Verteidigung seiner Bevölkerung, betonte aber, dass es auf die Mittel ankomme.

"Niemand besitzt eine Lizenz zum Begehen von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit."

Der im Jahr 1970 in Edinburgh geborene Anwalt führte als Beispiel das Vorgehen der britischen Armee in Nordirland an. Obwohl die irischen Nationalisten Anschläge gegen britische Politiker verübt und die damalige Premierministerin Margaret Thatcher mit dem Tod bedroht hätten, hätten die Briten bekanntlich keine 2.000 Pfund schwere Bombe auf die Falls Road in Belfast abgeworfen, nur weil dort Mitglieder der Irisch-Republikanischen Armee gewohnt hätten, erklärte Khan.

"Wenn wir uns nicht an das Gesetz halten, dann bleibt uns nichts mehr. Die tiefsinnigen Worte 'Nie wieder' werden zu oft zu einem bloßen Ritualspruch. Wir nähern uns dem Punkt, an dem die Leute weltweit nicht mehr daran glauben."

In diesem Zusammenhang teilte der Ankläger mit, dass der IStGH derzeit aktive Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan, Bangladesch, Georgien, Myanmar, Palästina sowie in den Philippinen und in der Ukraine durchführe. 

Am Montag hatte Khan Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant sowie die drei Hamas-Führer Jahja Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Hanija beantragt. Der IStGH-Chefankläger beschuldigte sie, im Zusammenhang mit der andauernden Gaza-Krise, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Zum Vorgehen Israels hieß es in einer Erklärung, dass "die Auswirkungen des Einsatzes von Hunger als Methode der Kriegsführung zusammen mit anderen Angriffen und kollektiven Bestrafungen gegen die Zivilbevölkerung in Gaza akut, sichtbar und weithin bekannt" seien. Die beantragten Haftbefehle gegen die beiden Regierungsmitglieder sorgten in Israel für Empörung.

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