Nahost

Hamas-Gericht fällt Todesurteile für Kollaboration mit Israel

Im Gazastreifen sind nach offiziellen Angaben zwei Palästinenser wegen Kollaboration mit Israel zum Tode verurteilt worden. Zudem sei gegen einen Drogendealer ebenfalls die Todesstrafe verhängt worden, teilte die militärische Justizbehörde der Hamas am Dienstag mit.
Hamas-Gericht fällt Todesurteile für Kollaboration mit IsraelQuelle: www.globallookpress.com © © Ashraf Amra

Bereits im September und Oktober sind insgesamt sechs Männer wegen angeblicher Kollaboration mit Israel zum Tode verurteilt worden. Zwei von ihnen sollen sensible und genaue Informationen weitergegeben haben, die zur Tötung von militanten Palästinensern durch Israel geführt hätten.

Zuletzt hatte die im Gazastreifen herrschende Hamas im Jahr 2016 Todesurteile vollstreckt, damals an drei verurteilten Mördern. Seither wurden zwar noch Todesurteile verhängt, aber nicht vollstreckt.

Kurz vor den letzten Exekutionen hatten Hamas-Abgeordnete eine neue Verordnung zur Todesstrafe im Gazastreifen gebilligt. Diese widersprach der bis dato gültigen Praxis, nach der alle Todesurteile von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas in Ramallah im Westjordanland gebilligt werden mussten.

Die Hamas hatte 2007 gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen. Israel, die EU und die USA stufen sie als Terrororganisation ein. In dem Küstengebiet am östlichen Mittelmeer leben rund zwei Millionen Palästinenser.

Mehr zum Thema - Israel: Ex-General missbilligt Angriff auf Gaza-Hochhaus als PR-Desaster

(rt/dpa) 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.