Etappensieg für Japans LGBT-Gemeinde: Ablehnung von Homo-Ehen als verfassungswidrig anerkannt
Das Urteil stellt eine Herausforderung für Japans Verfassung dar, die die Ehe als eine Verbindung zweier Menschen definiert, die auf "gegenseitigem Einverständnis beider Geschlechter" beruht. Dem Wortlaut zufolge waren in Japan bisher nur Ehen zwischen einem Mann und einer Frau erlaubt. Somit waren gleichgeschlechtliche Partner unter anderem davon ausgeschlossen, das Vermögen des Partners zu erben sowie die elterlichen Rechte auf dessen Kinder zu beanspruchen.
Das Bezirksgericht der Stadt Sapporo kam nun aber zu dem Schluss, dass eine Hinderung gleichgeschlechtlicher Paare an den rechtlichen Vorteilen einer Ehe gegen das durch die Verfassung garantierte Prinzip von Freiheit und Gleichheit verstößt, da Geschlecht, Ethnie und Gender keine Frage der Präferenz seien. Mit dem Argument, dass die Ablehnung von Homo-Ehen diskriminierend sei, entschied das Gericht am Mittwoch, dass Rechte und Privilegien, die im Rahmen der Ehe gewährt werden, "sowohl Homosexuellen als auch Heterosexuellen gleichermaßen zugutekommen sollten".
Das Gericht lehnte jedoch eine Forderung der drei klagenden Homo-Paare nach einer Entschädigung wegen der Weigerung der Regierung, ihnen eine Eheschließung gesetzlich zu ermöglichen, ab. Die Kläger hatten von der japanischen Regierung jeweils eine Million Yen (rund 7.700 Euro) für den dadurch erlittenen seelischen Schmerz beansprucht.
Zuvor waren gleichgeschlechtliche Partner in Japan lediglich dazu berechtigt, sogenannte Partnerschaftsurkunden zu erhalten, die ihnen etwa bei der Anmietung von Immobilien und Krankenhausbesuchen helfen sollen, Diskriminierung zu vermeiden. Das Urteil des Gerichts in Sapporo ist somit die erste gerichtliche Entscheidung über die Unrechtmäßigkeit des Eheverbots für Homosexuelle und wird daher als ein wichtiger Wendepunkt für die Gleichberechtigung der LGBT-Gemeinschaft in Japan betrachtet. Die Entscheidung könnte einen Präzedenzfall schaffen, da landesweit vier weitere Gerichte derzeit ähnliche Fälle prüfen.
Obwohl Japan im Vergleich zu seinen asiatischen Nachbarn eine wesentlich liberalere Haltung gegenüber der Homosexualität einnimmt, ist das Land in dieser Angelegenheit noch immer wesentlich konservativer als die westlichen Staaten. Im Jahr 2019 hatte der Oberste Gerichtshof des Landes den Anspruch eines männlichen Transgenders abgelehnt, der rechtlich als ein solcher anerkannt werden wollte, ohne sich einer geschlechtsangleichenden Operation zu unterziehen, die eine Sterilisation vorsieht.
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