Asien

Krankheit verschwiegen: Chinesin nach Flug mit COVID-19-Symptomen zu einem Jahr Haft verurteilt

Weil sie bei einem Flug aus den USA nach China die Symptome einer COVID-19-Erkrankung verheimlicht hat, muss eine Frau aus China ihr nächstes Lebensjahr hinter Gittern verbringen. Das Urteil eines Pekinger Gerichts erfolgte bereits im Oktober, kam aber erst kürzlich ans Licht.
Krankheit verschwiegen: Chinesin nach Flug mit COVID-19-Symptomen zu einem Jahr Haft verurteiltQuelle: www.globallookpress.com © ZUMA Press/Xinhua

Li Na, eine ehemalige Mitarbeiterin des US-Pharmaunternehmens Biogen, hatte kurz vor ihrem geplanten Flug nach China im März 2020 Symptome der Krankheit entwickelt, berichtete die Zeitung Global Times. Die 37-Jährige versuchte jedoch, dies zu verschleiern, indem sie ein fiebersenkendes Medikament eingenommen hatte, bevor sie das Flugzeug bestieg. Nach ihrer Ankunft in Peking wurde Li positiv auf das Coronavirus getestet, wodurch sich 63 enge Kontakte der Frau danach in Quarantäne begeben mussten.  

Wie ein Pekinger Bezirksgericht im Oktober vergangenen Jahres urteilte, verstießen Lis Handlungen gegen die Anti-Epidemie-Vorschriften der chinesischen Zoll- und Zivilluftfahrtbehörden und stellten ein ernsthaftes Risiko einer Weiterverbreitung des Virus dar. Wegen der Behinderung der Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten wurde die Delinquentin zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ein weiteres Jahr wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Dazu musste Li noch ihren Job einbüßen – nach dem Bekanntwerden des Vorfalls wurde ihr von ihrem Arbeitgeber gekündigt mit der Begründung, ihr Verhalten sei mit den Werten des Unternehmens nicht vereinbar.  

Mehr zum ThemaTaiwan: Mann verlässt sein Zimmer trotz Quarantäne-Pflicht für acht Sekunden – 3.000 Euro Strafe

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.