Lateinamerika

"Historischer Schritt für Frauenrechte": Mexikos Oberster Gerichtshof entkriminalisiert Abtreibungen

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat Mexikos Oberster Gerichtshof ein absolutes Abtreibungsverbot einstimmig für verfassungswidrig erklärt. Der Schritt erfolgte nur wenige Tage, nachdem im benachbarten Texas ein strenges Abtreibungsgesetz in Kraft getreten ist.
"Historischer Schritt für Frauenrechte": Mexikos Oberster Gerichtshof entkriminalisiert AbtreibungenQuelle: Reuters © Edgard Garrido

Ein Gericht in Mexiko hat sich am Dienstag mit dem Abtreibungsverbot im nördlichen Bundesstaat Coahuila befasst. Das Strafgesetzbuch des Bundesstaates sah eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis für Frauen vor, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, sowie für diejenigen, die diese Dienstleistung erbrachten. Die Richter beschlossen einstimmig, dass beim Schutz des ungeborenen Lebens das Recht der Frauen auf reproduktive Freiheit nicht missachtet werden darf, und hoben das jeweilige Verbot auf. Somit sind Abtreibungen im Frühstadium einer Schwangerschaft sowie bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder bei einem lebensunfähigen Fötus künftig nicht unter Strafe gestellt.

Das Urteil ist sofort in Kraft, allerdings vorerst nur im Bundesstaat Coahuila. Dennoch sei mit der Entscheidung ein landesweit geltender Präzedenzfall und ein "verbindliches Kriterium für alle Richter des Landes" geschaffen worden, erklärte der Präsident des Gerichts Arturo Zaldivar. Neben anderen begrüßte Richter Luis Maria Aguilar den Beschluss, indem er diesen als einen "historischen Schritt für die Rechte von Frauen" anpries. Mexiko wird damit zum bevölkerungsreichsten Land mit katholischer Mehrheit, in dem Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden.

Mexikanische Frauenrechtlerinnen feierten das Urteil und erklärten, dies werde wahrscheinlich weit über Mexiko hinaus Wirkung zeigen. In den meisten anderen, ebenfalls katholisch geprägten lateinamerikanischen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche nur in Ausnahmefällen erlaubt. Einzig in den kleineren Staaten Uruguay, Kuba, Guyana und Französisch-Guayana sind sie legal.

Der Schritt des mexikanischen Gerichts kommt nur wenige Tage, nachdem jenseits der US-Grenze im Bundesstaat Texas ein neues strenges Gesetz über Schwangerschaftsabbrüche in Kraft getreten ist. Das sogenannte Herzschlag-Gesetz verbietet Abtreibungen, sobald bei einem Fötus ein Herzschlag festgestellt worden ist, was in der Regel bereits in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein kann. Eine Ausnahme gilt nur in medizinischen Notfällen.

Das umstrittene Gesetz stieß unter Abtreibungsbefürwortern auf harsche Kritik. Diese argumentieren unter anderem, dass viele Frauen in diesem frühen Schwangerschaftsstadium noch gar nicht wissen, dass sie schwanger sind. Auch US-Präsident Joe Biden reagierte empört auf die neue Regelung und bezeichnete sie als verfassungswidrig. Trotz massiver Kritik lehnte der Oberste Gerichtshof der USA einen Eilantrag zur Aussetzung des Gesetzes zunächst ab.

Mehr zum ThemaUN-Menschenrechtler kritisieren Abtreibungsgesetz in Texas: Diskriminierung "in ihrer übelsten Form"

(rt/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.