Sudans Präsident Umar al-Baschir abgesetzt – Ausnahmezustand verhängt
Früher am Donnerstag hatten die sudanesischen Streitkräfte verkündet, sie würden "in Kürze eine wichtige Erklärung abgeben". Medienberichten zufolge befanden sich den Tag über gepanzerte Fahrzeuge rund um al-Baschirs Präsidentenpalast in der Hauptstadt Khartum.
Mittlerweile hat das Militär nach Angaben des sudanesischen Verteidigungsministers Awad Ibn Auf die Macht im Sudan übernommen. Es werde eine von den Streitkräften geführte zweijährige Übergangsphase geben, nach der eine Wahl stattfinden soll, teilte Ibn Auf, der auch Vizepräsident ist, am Donnerstag in einer TV-Ansprache mit. Er verkündete zudem den Ausnahmezustand für drei Monate. Der abgesetzte Präsident Umar al-Baschir sei festgenommen worden und befinde sich an einem sicheren Ort.
Tausende von Demonstranten hatten sich vor dem Armeehauptquartier in Khartum versammelt, Fernseh- und Radiosender sendeten patriotische Musik. Laut Reuters sangen Demonstranten bereits vor der Verkündung der Absetzung, während sie auf weitere Nachrichten warteten: "[Die Regierung] ist gefallen. Wir haben gewonnen."
Protesters celebrate in the streets of #Khartoum as reports emerge that Sudanese Pres. al-Bashir may resign#Sudanpic.twitter.com/pWEzf3vOIa
— Ruptly (@Ruptly) April 11, 2019
Mehr zum Thema - Anzeichen für einen Putsch im Sudan verdichten sich
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.