Liberté toujours? Zwei Monate Bewährungsstrafe für FB-Post: "Ich fühle mich wie Charlie Coulibaly"

In Frankreich ist der bekannte 49-jährige Komiker Dieudonné M’bala M’bala zu einer Bewährungsstrafe und Zahlung von 30.000 Euro verurteilt wurden. Begründung: Verherrlichung von Terrorismus. Hintergrund war ein Facebook-Post am 11. Januar 2015 von Dieudonné, vier Tage nach den Anschlägen in Paris gegen die Satirezeitschrift Charlie Hebdo und einen koscheren Lebensmittelladen, in dem er geschrieben hatte: "Ich fühle mich wie Charlie Coulibaly"
Liberté toujours? Zwei Monate Bewährungsstrafe für FB-Post: "Ich fühle mich wie Charlie Coulibaly"Quelle: www.globallookpress.com © Panoramic/ZUMAPRESS.com

Er verstand dies als einen ironischen Umgang mit dem damals populären Solidaritätsspruch: "Je suis Charlie". Der zweite Teil seines Facebook-Eintrags nimmt Bezug auf den Nachnamen von Amedy Coulibaly, dem mutmaßlichen islamistischen Attentäter, welcher vier Menschen in dem koscheren Lebensmitteladen erschossen hatte.

Die Pariser Staatsanwältin Annabelle Philippe argumentierte:

"Dieudonné ist schuldig, die von Amedy Coulibaly begangenen Taten in ein vorteilhaftes Licht gesetzt zu haben."
Weiterhin führte sie aus:
"Die Feindlichkeit gegenüber der jüdischen Gemeinschaf, die Dieudonné vor seinem Publikum zum Ausdruck gebracht hat, erhöht noch seine Verantwortung in diesem Fall."
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sieben Jahre Haft und eine Geldstrafe von 100.000 Euro gefordert.

Dieudonné selbst war bei dem Urteilsspruch nicht anwesend.

Bei einem Gerichtstermin am 4. Februar hatte der Komiker argumentiert, er hätte "ohne Einschränkung und Ambivalenzen" die Attentate gegen Charlie Hebdo verurteilt. Ebenso behauptete er, dass er den Wunsch geäußert hatte, an dem Anti-Extremismus-Marsch in Paris teilzunehmen, dass sich aber der französische Innenminister persönlich sich dafür eingesetzt hätte, dass er von dem Marsch ausgeschlossen werde.

Dieudonné wurde bereits sieben Mal für antisemitische Aussagen verurteilt. Der Verkauf einer DVD von Dieudonné wurde auf der rechtlichen Basis verboten, dass die dort verkündeten Inhalte die "Zusammenarbeit mit dem Feind" sowie den Holocaust billigen.

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