Wirtschaft

Urteil im Abgas-Skandal: VW muss Kaufpreis erstatten

Ein Gericht hat Volkswagen dazu verurteilt, einem Diesel-Käufer den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Der Konzern habe sich sittenwidrig verhalten. VW nennt das Urteil "rechtsfehlerhaft" und hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Urteil im Abgas-Skandal: VW muss Kaufpreis erstattenQuelle: Reuters

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass VW dem Besitzer eines Diesel-Autos den gesamten Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten muss. Der Autobesitzer hatte im Jahr 2012 knapp 30.000 Euro für einen VW Golf Plus Trendline 1.6 TDI bezahlt. Der Golf war mit einer sogenannten "Schummelsoftware" ausgestattet. Der Kunde sah sich getäuscht und forderte den Kaufpreis zurück.

Das Gericht gab dem Golf-Besitzer in dem bereits am 14. November verkündeten Urteil recht und bescheinigte VW "sittenwidriges Verhalten". Der Kunde sei getäuscht worden, um den Profit des Unternehmens zu steigern, ihm stehe die Erstattung des vollen Kaufpreises zu.

VW nannte das Urteil "rechtsfehlerhaft" und kündigte an, in Berufung zu gehen. Man gehe davon aus, dass das Urteil in der Berufungsinstanz korrigiert werde. VW sieht keine Rechtsgrundlage für Kundenklagen, die Autos seien sicher und fahrbereit, die Kunden hätten keine Verluste erlitten.

Der Anwalt des Klägers sprach von einem "juristischen Dammbruch". Erstmals habe ein deutsches Gericht VW zu Schadenersatz und Rücknahme des Fahrzeugs ohne Abzug der Nutzung verurteilt. Sollte das Urteil bestätigt werden, dürften auf den Konzern erhebliche Kosten zukommen.

Nach Angaben von VW sind in Deutschland 28.000 zivilrechtliche Verfahren von Diesel-Besitzern gegen das Unternehmen oder seine Händler anhängig; 9.000 Urteile seien ergangen, in den meisten Fällen gegen die Kunden. Auf Ebene der Oberlandesgerichte seien bisher 13 Urteile gefallen, durchweg im Sinne des Unternehmens und seiner Händler. In unteren Instanzen gab es allerdings bereits 450 Urteile zugunsten der Käufer. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Anfang November die erste Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht.

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