
Musk wegen irreführender Tweets schuldig gesprochen

Im Rechtsstreit um die milliardenschwere Übernahme von Twitter (seit 2023 in X umbenannt) hat eine US-Jury Elon Musk teilweise schuldig gesprochen. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass Musk mit zwei öffentlichen Aussagen zur Zahl gefälschter Nutzerkonten den Aktienkurs beeinflusst und Investoren in die Irre geführt hat.
Im Zentrum des Verfahrens standen Tweets aus dem Mai 2022. Kurz nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erklärte Musk, die Übernahme sei "vorübergehend ausgesetzt", bis geklärt sei, ob der Anteil sogenannter Bots unter fünf Prozent liege. In weiteren Äußerungen stellte er diese Zahl grundsätzlich infrage und brachte deutlich höhere Werte ins Spiel.
Nach Auffassung der Jury standen diese Aussagen im Widerspruch zu den offiziellen Angaben des Unternehmens, das den Anteil gefälschter Accounts seit Jahren mit rund fünf Prozent der monetarisierbaren täglich aktiven Nutzer bezifferte. Die Zweifel des Tesla-Chefs sorgten in der Folge für erhebliche Verunsicherung an den Märkten. Der Aktienkurs von Twitter gab zeitweise deutlich nach.

Die Klage war von Investoren eingereicht worden, die ihre Anteile zwischen Mai und Oktober 2022 verkauft hatten. In dieser Phase fiel die Aktie auf rund 33 US-Dollar und lag damit klar unter dem von Musk vereinbarten Kaufpreis von 54,20 US-Dollar. Die Kläger argumentierten, Musk habe mit seinen öffentlichen Äußerungen gezielt Druck aufgebaut, um den Deal neu zu verhandeln oder sich aus der Vereinbarung zu lösen. Auch der gleichzeitige Kursrückgang bei Tesla spielte dabei eine Rolle.
Die Jury folgte dieser Argumentation nur teilweise. Zwar stellte sie eine Verletzung des Wertpapierrechts fest, wies jedoch den Vorwurf zurück, Musk habe ein umfassendes Betrugsschema verfolgt. Eine weitere Aussage in einem Podcast wurde als zulässige Meinungsäußerung gewertet.
Während des rund dreiwöchigen Prozesses verteidigte Musk sein Vorgehen. Er habe berechtigte Zweifel an den Nutzerzahlen gehabt und die internen Schätzungen des Unternehmens als unzuverlässig eingeschätzt. Der damalige Twitter-Chef Parag Agrawal sowie Finanzchef Ned Segal widersprachen dieser Darstellung vor Gericht.
Über die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist noch nicht entschieden. In einem weiteren Verfahrensschritt soll geklärt werden, in welchem Umfang Anleger entschädigt werden. Die Forderungen der Kläger liegen im Milliardenbereich.
Für Musk ist das Urteil ein Rückschlag, wenn auch kein vollständiger. Seine Anwälte kündigten an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Der Unternehmer hatte die Übernahme von Twitter im Oktober 2022 letztlich zum ursprünglich vereinbarten Preis abgeschlossen und die Plattform später in X umbenannt.
Das Urteil setzt einen neuen Maßstab für den Umgang mit marktbewegenden Aussagen in sozialen Netzwerken. Es zeigt, dass selbst kurze Mitteilungen auf Plattformen wie Twitter rechtliche Konsequenzen haben können, wenn sie den Aktienkurs spürbar beeinflussen.
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