Wirtschaft

US-Handelsgericht blockiert Präsident Trumps Zollpolitik

Ein US-Gericht hat fast alle von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle für nichtig erklärt. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass der Republikaner seine Befugnisse überschritten hat. Die Märkte reagieren positiv. Die US-Regierung will aber in Berufung gehen.
US-Handelsgericht blockiert Präsident Trumps ZollpolitikQuelle: AP © Mark Schiefelbein

Der "Tag der Befreiung", den US-Präsident Donald Trump am 2. April pompös verkündet hat, bricht vorerst doch nicht an. Das Gericht für Internationalen Handel mit Sitz in New York hat fast alle seit dem Amtsantritt des Republikaners verhängten Strafzölle für rechtswidrig erklärt. Die drei Richter begründeten am Mittwoch (Ortszeit) ihr Urteil damit, dass der Präsident seine Befugnisse überschritten habe, da der US-Kongress die Zölle genehmigen müsse. Den von Trump zuvor ausgerufenen Notzustand ließ das Bundesgericht nicht gelten. Im Richterspruch wurde besonders hervorgehoben:

"Das Gericht urteilt nicht über die Weisheit oder wahrscheinliche Wirksamkeit des Einsatzes von Zöllen als Druckmittel durch den Präsidenten."

Solche Zölle seien unzulässig, weil das Bundesgesetz sie nicht zulasse – und nicht, weil der Einsatz von Zöllen als Druckmittel unklug oder unwirksam sei, hieß es. Somit wurde Trumps Zollpolitik vorerst außer Kraft gesetzt.

Die US-Regierung kündigte umgehend an, gegen die Entscheidung Berufung einlegen zu wollen. Der stellvertretende Stabschef des Weißen Hauses, Stephen Miller, kritisierte die Gerichtsentscheidung in den sozialen Medien. Der Sprecher des Weißen Hauses, Kush Desai, erklärte, die Handelsdefizite der USA gegenüber anderen Ländern stellten eine "nationale Notlage" dar, die US-Gemeinden ärmer gemacht und die industrielle Basis des Landes geschwächt habe. Diese Tatsachen seien vom Handelsgericht nicht bestritten worden. Nicht gewählte Richter könnten Desai zufolge nicht entscheiden, wie eine nationale Notlage angemessen bewältigt werden sollte.

Dem gegenüber reagierten die Aktienmärkte sehr positiv auf das Urteil. Am selben Abend legte der US-Dollar sowohl gegenüber dem Schweizer Franken als auch gegenüber dem japanischen Yen zu. Auch die US-Aktienfutures stiegen an.

Die Klage gegen die vom Präsidenten verhängten Zölle hatten zwölf US-Bundesstaaten und mehrere kleine US-Unternehmen eingereicht. Die Unternehmen erklärten, dass die Zölle ihre Geschäfte beeinträchtigen würden. Sie verwiesen unter anderem darauf, dass das US-Handelsdefizit nicht die gesetzliche Anforderung erfülle, wonach ein Notstand nur wegen einer "ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Bedrohung" ausgerufen werden könne, zumal das Land seit 49 Jahren in Folge ein Handelsdefizit mit dem Rest der Welt aufweise.

Aufgrund des Urteils sind nun die 30-prozentigen Zölle gegen China, die 25-prozentigen Zölle gegen Mexiko und Kanada sowie die 10-prozentigen Zölle für den Rest der Welt außer Kraft. Die Strafzölle in Höhe von 25 Prozent auf Autos, Autokomponenten, Stahl und Aluminium bleiben dagegen bestehen.    

Trump hatte sein Zollpaket gegen die meisten Länder der Welt am 2. April vorgestellt. Dabei sprach er von einem "Tag der Befreiung". Mehrere Länder reagierten mit der Ankündigung von Gegenmaßnahmen. Als die Maßnahme die Finanzmärkte einbrechen ließ, suspendierte der Republikaner die Einführung seiner drakonischen Strafzölle für 90 Tage, um mit den betroffenen Ländern bilaterale Abkommen auszuhandeln.

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