Wirtschaft

Wegen Kartellbildung: BMW und VW müssen 875 Millionen Euro Strafe zahlen

Die Europäische Kommission hat ein mehrjähriges Kartellverfahren gegen deutsche Autobauer abgeschlossen. Es ging um Absprachen zu technischen Vorrichtungen, die eine bessere Abgasreinigung gewährleisten.
Wegen Kartellbildung: BMW und VW müssen 875 Millionen Euro Strafe zahlenQuelle: www.globallookpress.com © Gottfried Czepluch via www.imago/www.imago-images.de

Die Kommission der Europäischen Union hat in einem Kartellverfahren gegen die beiden deutschen Autogiganten BMW und Volkswagen Strafen in Höhe von insgesamt 875 Millionen Euro verhängt. BMW wurde wegen rechtswidriger Absprachen zu sogenannten Adblue-Tanks für eine bessere Abgasreinigung zu knapp 375 Millionen Euro, Volkswagen zu etwa 500 Millionen Euro Strafe verpflichtet. VW hatte sich selbst angezeigt und erhielt daher einen Rabatt. Das gab die EU-Kommission am Donnerstag bekannt. Adblue-Tanks nehmen in Dieselautos neuerer Katalysator-Generationen spezielle Harnstoff-Lösungen auf. Dadurch wird eine effizientere Abgasreinigung erreicht. Zudem wird weniger Stickoxid abgelassen. Die EU-Kommission erklärte:

"Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt."

Die EU-Kommission hätte auch härtere Strafen verhängen können. Theoretisch können Zahlungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Auch Daimler war an dem Kartell beteiligt, profitiert aber von einer Kronzeugenregelung und bleibt straffrei.

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Ursprünglich hatte die EU-Kommission härtere Vorwürfe erhoben. Jedoch stellte sich heraus, dass die Autobauer die Abgase auch über das gesetzliche Limit hinaus hätten reduzieren können, was sie jedoch nicht taten. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte:

"Bei der heutigen Entscheidung geht es also darum, wie die legitime technische Zusammenarbeit schiefgelaufen ist. Und wir tolerieren es nicht, wenn Unternehmen Absprachen treffen."

Der Autobauer BMW erklärte am Donnerstag, dass die EU mit dem Verfahren "kartellrechtliches Neuland" betreten habe. Gegenstand der Untersuchung seien nicht Preis- oder Gebietsabsprachen gewesen, dennoch habe die EU-Kommission bei der Berechnung des Bußgelds die Maßstäbe eines solchen "klassischen" Kartells angelegt und die Neuartigkeit des Falles lediglich durch einen Abschlag berücksichtigt. Dieses Vorgehen führe trotz der weitgehend fallengelassenen Vorwürfe zu der nun festgelegten Bußgeldhöhe.

Diesem Bußgeld habe der Vorstand mit dem vorliegenden Vergleich zugestimmt. Das hatte BMW bereits in Aussicht gestellt, als der Konzern die Rückstellungen für eine Strafe reduziert hatte.

BMW hatte im Jahr 2019 aufgrund der Vorwürfe eine Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro gebildet, davon im Mai dieses Jahres aber bereits rund eine Milliarde Euro wieder aufgelöst, weil die Kommission bestimmte Vorwürfe gegen BMW vollständig hatte fallen lassen. Dass die EU-Kommission eine Kartellbildung vermutete, war schon seit Juli 2017 öffentlich bekannt.

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(dpa/rt)

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